GOZ 3130
Infos & Preisvergleich
Definition & Preisvergleich
GOZ 3130: Hemisektion
Die Definition für Z3130 lautet "Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes" und ist im Abschnitt "Chirurgische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.
Die Kosten einer Hemisektion & Teil-Extratkion nach GOZ 3130 variieren von 15,75 € bis 36 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z3130 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.
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Infos für Patienten Infos für ZahnärzteZ3130: Kosten und Honorar-Tabelle
Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.
Die Punktzahl für GOZ 3130 beträgt: 280 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 3130: Hemisektion" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten bestimmen.
Faktor | 1,0-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 15,75 € | 36,22 € | 55,12 € |
Durchtrennung und teilweise Entfernung
Wenn ein mehrwurzeliger Zahn nicht mehr als Ganzes erhalten werden kann, wird die fachsprachlich ‘Hemisektion’ (Halbierung) genannte Durchtrennung des Zahns durchgeführt. Gründe dafür sind zum Beispiel Entzündungen oder tiefe Zerstörungen nach einem Unfall.
Das Ziel einer solchen Hemisektion ist es zumeist, noch gesunde Zahnanteile zu erhalten, um sie als Pfeilerzahn für den Halt einer Zahnprothese zu nutzen. Die erkrankten und nicht erhaltungswürdigen Zahnteile – die abgetrennte Wurzel mit dem Kronenanteil – werden während der Operation entfernt. Das Zerschneiden eines Zahns betrifft hauptsächlich die großen Backenzähne.
Vor der eigentlichen OP muss eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden, bei der die erhaltenswerten Wurzeln mit einer abschließenden Füllung versorgt werden.
Begründung für einen Steigerungsfaktor 2,4 bis 3,5
Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.
Während der Durchtrennung eines Backenzahns kann es zu Schwierigkeiten kommen, welche die Operationsdauer verlängern und/oder einen erhöhten technischen Aufwand erfordern. Problematisch ist beispielsweise eine knöcherne Verbindung zwischen Kieferknochen und Zahnwurzel (Ankylose), die erst gelöst werden muss. Liegt das Operationsfeld in der Nähe eines Blutgefäßes oder in Kieferhöhlennähe, erfordert das eine ganz besondere Sorgfalt und ein behutsameres Vorgehen als in einem unkomplizierten Fall.
Auch bei stark gekrümmten Wurzeln oder extrem hartem Knochen benötigt der Zahnarzt mehr Zeit als üblich.
Seine zusätzlich entstandenen Kosten kann der Zahnarzt durch eine Steigerung des GOZ-Satzes abdecken.
Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet
Zur Abrechnung einer komplexen Operation wie der Hemisektion werden zur GOZ 3130 weitere Positionen der GOZ sowie Ziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) herangezogen, um die erbrachten Leistungen des Zahnarztes entsprechend zu honorieren. Unter anderem wird mit folgenden ergänzenden Gebührenpositionen abgerechnet:
- GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
- GOZ 0100 (Betäubung eines Zahnnervs)
- GOZ 2180 (Plastischer Aufbau zur Vorbereitung auf eine Krone)
- GOZ 2190 (Gegossener Stiftaufbau zur Vorbereitung auf eine Krone)
- GOZ 2195 (Schraubenaufbau oder Glasfaserstift zur Vorbereitung auf eine Krone)
- GOZ 2197 (Befestigung mittels Haftvermittler)
- GOZ 2290 (Entfernen oder Abtrennen eines Zahnersatzteils)
- GOZ 2360 ff. (Maßnahmen der Wurzelbehandlung wie Zahnnerventfernung)
- GOZ 3050 (Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- oder Kieferbereich)
- GOZ 3060 (Blutstillung durch mechanische Maßnahmen)
- GOZ 3090 (Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle)
- GOZ 3100 (Plastische Deckung im Rahmen der Wundversorgung)
- GOZ 3120 (Entfernung der Wurzelspitze am Seitenzahn)
- GOZ 3190 (Zystenentfernung, Knochenschnitt)
- GOZ 3200 (Entfernung einer Zyste)
- GOZ 4055 (Zahnbelagentfernung am mehrwurzeligen Zahn)
- GOZ 4070 (Chirurgische Maßnahmen am Zahnhalteapparat)
- GOZ 4110 (Auffüllen des Knochendefekts)
- GOZ 9090 (Knochengewinnung aus dem Operationsgebiet zum Auffüllen kleinerer Knochendefekte)
- GOZ 9140 (Knochenentnahme aus getrenntem Operationsgebiet)
- GOZ § 6 Abs. 1 (Auffüllen des Knochendefektes mit Knochenersatzmaterial)
- GOÄ 60 (Erörterung des Befundes mit Fachkollegen)
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
Analog: BEMA 47-b (Hem)
Definition: "Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).
Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.
Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.
Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen
BEMA-Nummer | Abkürzung | Bewertungszahl | Honorar* |
47-b | Hem | 72 | 75,6 € |
*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.
Leistungsdetails
Unter Hemisektion wird zumeist die Abtrennung einer Wurzel von einem zwei- oder mehrwurzeligen Zahn verstanden – der Zahn wird gewissermaßen halbiert. Dieser Eingriff wird angewendet, wenn eine Wurzel nicht mehr "gerettet" werden kann, der Zahn als solcher aber erhaltungswürdig ist. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine Wurzelbehandlung nicht an allen Wurzeln erfolgreich durchgeführt werden konnte. Eine Hemisektion kann jedoch auch angezeigt sein kann, wenn eine Wurzel eines Zahns auf Grund eines Traumas zerstört wurde. Nach der Abtrennung der kranken Wurzel wird der entsprechende Zahnteil entfernt und die Behandlung nach BEMA 47 b abgerechnet.
Neben BEMA 47 b (Hem) abrechenbare Positionen
Die aufwendige Entfernung von etwaigen Kieferzysten (radikuläre Zyste) erfolgt als Kassenleistung gemäß BEMA 56 a (Zy1), das Entfernen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten ist hingegen abgegolten. Kommt es während des Eingriff zu einer sehr heftigen Blutung, die eine zeitintensive Behandlung erfordert, so kann das Stillen der Blutung, abhängig von den eingesetzten Verfahren, nach BEMA 36 (Nbl1) oder BEMA 37 (Nbl2) abgerechnet werden. Insofern die Hemisektion eine Resektion des Kieferknochens in einem Gebiet von mindestens vier Zähnen erfordert, kann dieser Eingriff gemäß BEMA 62 (Alv) abgerechnet werden.
Abrechnung: Hintergrundwissen
Bei einer Hemisektion gemäß BEMA 47 b spielt es im Gegensatz zu einer kompletten Zahnextraktion keine Rolle, in welchen Verfahren und unter welchem Zeitaufwand das gewünschte Ergebnis erreicht wurde. Eine Osteotomie ist nicht zusätzlich abrechenbar.
Wie bei jeder Operation gemäß BEMA ist die primäre Versorgung der Wunde abgegolten und kann nicht extra berechnet werden.
Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.
Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.
*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.