Wurzel-Behandlung: Sparen oder gleich loslegen?

Abbildung einer Zahn-WurzelEine Wurzelbehandlung ist eine rettende Maßnahme zur Erhaltung von Zähnen. Im Zweifelsfall sollten Sie unserer Meinung nach die Kosten für eine Behandlung in Kauf nehmen, da hier Zeit eine große Rolle spielt.

Wenn Sie trotzdem wissen möchten, ob der Preis für Ihre Wurzel-Behandlung okay ist, dann können Sie entweder unser Service-Team anrufen: 0800 14330 17 (Ortstarif) oder Sie starten einen kostenlosen Preisvergleich.

Spätestens wenn Sie eine Krone benötigen, empfehlen wir diesen Schritt.

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Kosten im Vergleich

Einen Überblick zu Preisvergleichen für Wurzelbehandlungen finden Sie in der folgenden Tabelle. Durch Klicken auf den Namen der Behandlung bzw. des Preisvergleichs gelangen Sie zur Detail-Seite. Hier können Sie sie sich über die bietenden Ärzte informieren und sich gleichzeitig davon überzeugen, dass wir die Anonymität von Patienten gewährleisten.

  Preisvergleich PLZ, Ort, AnreiseUrsprüngliche Kosten* Aktueller Preis* Gebote RestzeitMögliche Ersparnis*
P Wurzelbehandlung-3-Kanäle D-23795 Bad Segeberg
Anreise: max. 50km
1.800,00 €
690,00 €
2
-1.110,00 €
G Wurzelbehandlung D-65187 Wiesbaden
Anreise: max. 50km
1.213,00 €
400,00 €
2
-813,00 €
G Wurzelbehandlung-regio-15 D-45889 Gelsenkirchen
Anreise: max. 50km
1.795,00 €
450,00 €
4
-1.345,00 €
P Wurzelbehandlung Regio 37 D- Idstein
Anreise: max. 25km
815,00 €
450,00 €
2
-365,00 €
G Wurzelkanalbehandlung D-12353 Berlin
Anreise: max. 25km
190,00 €
1,00 €
2
-189,00 €
P Kombination D-20355 Hamburg
Anreise: max. 50km
20.032,00 €
10.340,00 €
3
-9.692,00 €
G Wurzelbehandlung D-85221 Dachau
Anreise: max. 25km
450,00 €
250,00 €
2
-200,00 €
G Wurzelbehandlung D-10823 Berlin
Anreise: max. 25km
150,00 €
15,00 €
3
-135,00 €
G Wurzelbehandlung D-55122 Mainz
Anreise: max. 25km
650,00 €
450,00 €
1
-200,00 €
G wurzelbehandlung D- Mannheim
Anreise: max. 50km
300,00 €
0,01 €
2
-299,99 €
Weitere Preisvergleiche

Definition

Unter einer Wurzelbehandlung bzw. Wurzelkanalbehandlung versteht man eine Zahnbehandlung mit dem Ziel, Zähne mit stark geschädigtem bzw. abgestorbenem Zahnmark zu erhalten. Die Schädigung des Zahns wird dabei meist durch eine Entzündung des Marks verursacht. Hauptursache für Pulpitis ist das Eindringen von Bakterien in das Zahn-Innere durch sog. Kavitätszugänge – Löcher, die durch Karies entstanden sind. Eine der Wurzelbehandlung vorhergehende Vitalitätsprüfung des Zahns als Privatleistung wird nach GOZ 0070 abgerechnet.

Im Notfall bei einer Pulpitis

Bei akuten Schmerzen und Verdacht auf eine Wurzelentzündung sollten Sie schnellstmöglich einen Zahnarzt aufsuchen. Zahnärztliche Notrufdienste gibt es bundesweit und finden Sie hier.

Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Wurzelbehandlung. Beispielsweise werden die Kosten für eine Wurzelbehandlung u. a. dann übernommen, wenn der zu erhaltende Zahn Teil einer bereits existierenden Zahnbrücke ist oder wenn eine ununterbrochene Reihe natürlicher Zähne erhalten werden soll.

Zusätzlich sind Zahnärzte gemäß BEMA-Richtliinien zu Wirtschaftlichkeit verpflichtet, d.h. bevor bei einem Zahn, eine Wurzelbehandlung durchgeführt wird, muss die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs hinreichend beurteilt werden. So kann es sein, dass der Zahnarzt zu dem Schluss kommt, dass ein Zahn gezogen werden soll, obwohl eine geringe Aussicht auf erfolg besteht. Entscheidet sich der Patient in diesem Fall, das Wagnis einzugehen, so muss diese Wurzelbehandlung nach GOZ abgerechnet werden. Die Kosten trägt der Patient.

Ablauf

Bei einer Wurzelbehandlung muss zunächst ein Zugang zu den Wurzelkanälen freigelegt werden, um das Zahnmark bzw. den Nerv behandeln zu können. Dabei wird der Zahnschmelz und das Dentin so weit abgeschliffen, bis das Zahnmark gut sichtbar und behandelbar ist.

Unter Betäubung werden die Wurzelkanäle für die Aufnahme einer Wurzelfüllung vorbereitet, d.h. die Kanäle werden von etwaigem Pulpagewebe (vital und nekrotisch) befreit und Bakterien weitestgehend vernichtet. Dies geschieht zum einen durch Wegfeilen zum anderen durch die Verwendung von desinfizierenden Medikamenten und Spülungen (chemo-mechanische Aufbereitung).

Während der Behandlung wird die Öffnung des Wurzelkanals mit einem speziellen Gummi (Kofferdamm) isoliert, damit keine weiteren Keime eindringen können (BEMA 12, bMF). Wichtig bei der Aufbereitung des Wurzelkanalsystems ist, dass wirklich alle Kanäle eines Zahns erfasst werden.

Im Anschluss an die Wurzelkanal-Behandlung werden die Wurzelkanäle mit einer Füllung dauerhaft versiegelt. Führt die Wurzelbehandlung nicht zum gewünschten Erfolg, kann eine Wurzelspitzenresektion nötig werden.

Elektrometrische Längenbestimmung

Um die Wurzelkanäle richtig aufbereiten zu können, muss deren Länge vor der Aufbereitung bestimmt werden. Hierzu gibt es verschiedene Verfahren. Zum einen ist es möglich, die Wurzelkanallänge durch spezielle Röntgen-Aufnahmen zu messen, zum anderen kann eine sog. elektrometrische Längenbestimmung vorgenommen werden, bei der die Änderung des elekrischen Widerstandes festgehalten wird. Letztere Methode zur Bestimmung der Wurzelkanallänge stellt eine außervertragliche Leistung da und muss daher gesondert vereinbart werden. Sie wird dann nicht nach BEMA, sondern nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet (GOZ 2400).

Nach der Wurzelbehandlung

Wenn die Wurzelbehandlung erfolgt ist, empfehlen viele Zahnärzte den maroden Zahn zu überkronen, da der Zahn ansonsten abbrechen könnte. Die Überkronung selbst kann in verschiedenen Materialien angefertigt werden. Je nachdem, welches Material hierbei verwendet wird und ob besondere Zusatzmaßnahmen zur Anwendung kommen, kann eine Zahnkrone zwischen 400 Euro und 1200 Euro kosten. Natürlich kann es auch sein, dass alle Hilfe zu spät kommt, und der Zahn trotz Wurzelbehandlung gezogen werden muss. In diesem Fall stellt sich die Frage nach geeignetem Zahnersatz, Brücken oder Implantaten. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt über alle Möglichkeiten aufklären und einen Preisvergleich durchführen, um faire Angebote zu erhalten

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

* Es handelt sich um unverbindliche Kostenschätzungen. Insofern die Behandlungen mehrwertsteuerpflichtig sind, ist diese in den Schätzpreisen enthalten. Die endgültige Abrechnung kann vom Betrag der Kostenschätzung abweichen. Zwar bemühen sich unsere Ärzte, die Angebote so realistisch wie möglich zu gestalten, aber unvorhergesehene Umstände lassen sich leider nicht ganz ausschließen. Weitere Informationen finden Sie unter: Für Patienten.