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Untersuchung beim Zahnarzt

Am Anfang der Untersuchung beim Zahnarzt steht die Befunderhebung. Diese betrifft sowohl etwaige Erkrankungen als auch als deren mögliche Ursachen. Des Weiteren sollen früher durchgeführte Behandlungen begutachtet werden.

Gemäß einem gemeinsamen Vorschlag von Bundeszahnärztekammer, der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, wird die zahnärztliche Untersuchung normalerweise in zwei Schritten durchgeführt: Kontrolluntersuchung und vertiefende Untersuchung(en).

Für Notfallpatienten gelten indes eigene Regeln, da hier die Beseitigung des Symptoms (Zahnschmerzen) für den Moment wichtiger ist als die erschöpfende Erkundung sekundärer Ursachen (bspw. mangelnde Zahnhygiene).

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Kosten von zahnmedizinischen Untersuchungen

Eine Untersuchung beim Zahnarzt wird abhängig von der Untersuchungsart, dem Grund für die Untersuchung und der Versicherungsart des Patienten nach unterschiedlichen Positionen bzw. Gebührenziffern und Gebührenordnungen abgerechnet. Zahnarztuntersuchungen kosten daher "von Haus aus" unterschiedlich viel.

Im Anschluss haben wir Ihnen beispielhaft ein paar dieser Positionen zusammengetragen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei im Wesentlichen um orientierende Basisuntersuchungen handelt. Tiefergehende Untersuchungen (etwa Röntgen oder Vitalitätsprüfungen der Zähne) haben jeweils ihre eigene Position und ihren eigenen Gebührensatz.

Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird, sofern möglich, zur Berechnung der Zahnarzt-Kosten (bzw. zur Abrechnung der zahnärztlichen Leistung) für alle Privatpatienten und für diejenigen Kassenpatienten, die eine Privatleistung in Anspruch nehmen, herangezogen.

Bezeichnung

Gebührenkatalog

Punktzahl

Anzahl

Kosten nach
Einfachsatz

Kosten nach
2,3-fach. Satz

Kosten nach
3,5-fach. Satz

Eingehende  Untersuchung

GOZ 0010

100

1

5,62 €

12,94 €

19,68 €

Nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ

Insofern als eine zahnärztliche Leistung nicht in der GOZ bzw. im BEMA enthalten ist, kann der Zahnarzt zur Berechnung der Zahnarzt-Kosten die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) heranziehen.

Bezeichnung

Gebührenkatalog

Punktzahl

Anzahl

Kosten nach
Einfachsatz

Kosten nach
2,3-fach. Satz

Kosten nach
3,5-fach. Satz

Beratung - auch mittels Fernsprecher GOÄ 1 80 1 4,66 € 10,72 € 16,31 €

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 5

80

1

4,66 €

10,72 €

16,31 €

Nach dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA)

Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) wird zur Berechnung der Zahnarzt-Kosten (bzw. zur Abrechnung der zahnärztlichen Leistung) für alle Kassenpatienten herangezogen, die eine Leistung in Anspruch nehmen, welche der Regelversorgung entspricht.

Bezeichnung

Gebührenkatalog

Punktzahl

Anzahl

Kosten

Eingehende Untersuchung

BEMA 01

18

1

16.92 €

Kieferorthopädische Untersuchung

BEMA 01k

28

1

84,36 €

Die Grund-, Basis-, oder Kontrolluntersuchung

Die Kontrolluntersuchung unterscheidet sich von den vertiefenden Untersuchungen weniger der Quantität nach (was untersucht wird) als vielmehr der Qualität nach (wie untersucht wird). So wird der Mundgeruch beispielsweist durch einfachen Geruchstest untersucht und nicht mit Hilfe von technisch-chemischen Instrumenten. Ergibt sich auf der anderen Seite jedoch im Geruchstest Auffälligkeiten, so kann eine Untersuchung mit Hilfe von technisch-chemischen Instrumenten angezeigt sein. Diese ist dann Teil der weiterführenden Untersuchung.

Für Notfallpatienten gelten indes eigene Regeln, da hier die Beseitigung des Symptoms (Zahnschmerzen) für den Moment wichtiger ist als die erschöpfende Erkundung sekundärer Ursachen (bspw. mangelnde Zahnhygiene).

Ziel der Kontrolluntersuchung ist es, dass der Zahnarzt sich einen Überblick über die die gesundheitliche Situation des Patienten verschafft. Die Mundgesundheit steht hierbei im Vordergrund, jedoch wird der Zahnarzt auch weitere gesundheitliche Belange berücksichtigen. Möglichst alle vorhandenen oralen Krankheiten und Risiken sollen erkannt werden (Screening).

Die Erkenntnisse, die der Zahnarzt aus der Kontrolluntersuchung gewinnt, ermöglichen dem Zahnarzt festzulegen, welche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen beim Patienten anschließend durchgeführt werden sollten (Folgeuntersuchungen, Spezifische Behandlung)

Orientierendes Zahnärztliches Gespräch

Während des orientierenden Gesprächs gewinnen beide Parteien einen Eindruck voneinander. Der Zahnarzt hinterfragt und beurteilt sowohl die Einstellung des Patienten als auch dessen körperliche Verfassung und der Patient beurteilt (subjektiv) die Fähigkeiten und den Charakter des Zahnarztes.

Zahnärztliche Schmerzdiagnose

Gibt der Patient während des Gesprächs an, unter Zahnschmerzen zu leiden, wird der behandelnde Zahnarzt unter Umständen die Befunderhebung abkürzen, um dem Patienten möglichst schnell zu helfen.

Da verschiedene Schmerzen in der Regel unterschiedliche Ursachen haben, ist es jedoch auch bei akuten Schmerzen sinnvoll, diese genauer einzugrenzen. Aus diesem Grund versucht der Zahnarzt vom Patienten möglichst genau zu erfahren wie (Qualität), wo (Lokalisation), wann (zeitlicher Verlauf) und warum (Auslöser) sich Zahnschmerzen äußern.

Schmerz-Art

Korrelierte Erkrankung

Pochender Schmerz

Eitrige (purulente) Erkrankung

Dauerschmerz Nicht eitrige (seröse) Entzündung
Dumpfer Schmerz Erkrankung nahe der Wurzelhaut (Desmodont)
Kälte-Empfindlichkeit Freiliegende Zahnhälse, Karies

Hinweis: Die vom Patienten erteilte Auskunft ist ein Indiz für eine bestimmte Diagnose. Sie kann die weitergehende Untersuchung allerdings nicht ersetzen.

Anamnese

Durch zielgerichtete Beobachtung kann ein geschickter (Zahn-)Arzt einen ersten Eindruck gewinnen, wie es allgemein um die physische und psychische Gesundheit des Patienten bestellt ist. In den Fokus rücken unter anderem die Motorik, die Atmung und die Haut des Patienten. Auch die Augen und die Sprache können Hinweise liefern.

Neben diesen Beobachtungen sind die Auskünfte Patienten zu diesem Zeitpunkt maßgeblich. Die Auskünfte erfolgen zum Teil mündlich und werden in der Regel durch schriftliche Anfragen ergänzt.

Der Fragebogen

Da vorhandene Krankheiten, Allergien und Unverträglichkeiten sowohl einen Einfluss auf die zahnärztliche Befunderhebung als auch auf etwaige therapeutische Maßnahmen haben können, ergänzt ein Fragebogen das Gespräch. Die Angaben im Fragebogen sind vom Patienten in eigenem Interesse vollständig auszufüllen. Die Vollständigkeit der Angaben bestätigt der Patient mittels Unterschrift – dies dient nicht zuletzt auch der Absicherung des Zahnarztes. In manchen Fällen wir der behandelnde Zahnarzt die vom Patienten erhaltenen Informationen durch Analyse allgemeinärztlicher Befunde ergänzen.

Patienten, die über längere Zeit nicht beim Zahnarzt waren, müssen die Angaben neuabgeben, um etwaige Neuerkrankungen zu eruieren. Bei einem Zahnarztwechsel bzw. dem Erstbesuch bei einem Zahnarzt, wir der neue Zahnarzt Details zu Vorbehandlungen und Röntgenaufnahmen abfragen.

Wo drückt der Schuh?

Wie alles in der Welt hat auch der Besuch beim Zahnarzt einen konkreten Grund. Diesen wird der Zahnarzt abfragen. Ist der Grund des Besuchs eine Kontrolluntersuchung ergeben sich andere “Todos” als bei Patienten die über akute Zahnschmerzen klagen und die Unzufriedenheit mit der eigenen Zahnästhetik lenkt das Gespräch in andere Bahnen als die Schilderung von unerklärlichen Bläschen am Zahnfleisch.

Orientierende orale Untersuchungen

Im Zuge der orientierenden oralen Untersuchungen untersucht der Zahnarzt alle den Mund betreffenden Regionen und Entitäten (Einzeldinge) sowie deren Funktionalität.

Mundhöhle und angrenzende Regionen

Im ersten Schritt werden die Schleimhäute, der Mundboden und Rachenraum auf etwaige Auffälligkeiten (Farbveränderungen, Erhebungen, Blutungen etc.) hin untersucht. Auch die Weichteile im Allgemeinen sowie Zahnfleisch und Zunge im Besonderen werden auf Auffälligkeiten hin kontrolliert.

Der Zahnarzt wird einen Geruchstest des Atems des Patienten durchführen und den Speichelfluss beurteilen.

Zähne und Kaufunktion

Hier werden alle Informationen zur aktuellen Zahnsituation gesammelt. Dies umschließt sowohl allgemeine Informationen zu natürlichen Zähnen (Zahnbestand, fehlende Zähne) als auch zu Zahnersatz (Füllungen, Kronen, Prothesen, Implantate etc.), deren Zustand (Löcher, Karies, Verfärbungen etc.). Neben physischen Befunden wird auch die Funktionalität des Kiefers und etwaige Zahnfehlstellungen dokumentiert.

Aufklärung und Beratung

Ergeben sich während der Kontrolluntersuchung keine Anhaltspunkte, die eine weitergehende Untersuchung und oder Zahnbehandlung nahelegen, so wird der Zahnarzt dies dem Patienten mitteilen. Hat der Zahnarzt hingegen Befunde erhoben, die therapeutische Maßnahmen erfordern oder ist eine spezifische Anamnese angezeigt, so wird der Zahnarzt auch diesen Umstand in einer aufklärenden Beratung dem Patienten mitteilen.

Weitergehende Untersuchungen

Grundvoraussetzung für jede gründliche zahnmedizinische Untersuchung ist sind geeignete Bedingungen. D.h. weisen die Zähne des Patienten Plaque, Zahnstein und oder Raucherbeläge auf, so müssen diese i. d. Regel vor der Untersuchung entfernt werden.

Welche Regionen im Zuge der erweiterten Untersuchung kontrolliert werden, hängt zunächst direkt von den Ergebnissen der allgemeinen Untersuchung ab: Wo es keine Auffälligkeiten gibt, ist es nicht angezeigt, genauer hinzusehen. Und umgekehrt, wo der erste Blick hängenbleibt, da lohnt sich ein zweiter. Stellt der Zahnarzt etwa Reizungen am Zahnfleisch fest, so wird er unter Umständen eine Erhebung des PSI-Codes vornehmen, um das Parodontitis-Risiko einschätzen zu können.

Welche Einsatzmittel hierbei zur Hilfe genommen werden hängt wiederum vom Gegenstand der Untersuchung ab. Das Spektrum der zahnmedizinischen Diagnose reicht hier von der Verwendung einfacher optischer Merkzeuge wie einer Lupe über digitale computergestützte Aufnahmen bis hin zu biochemischen Analysen in Fremdlaboren.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.