Definition & Preisvergleich

Material- und Laborkosten senken durch Vergleich

Symbol für Zahnlabor

Eine Zahnbehandlung ist geplant und Sie haben bereits einen Heil- und Kostenplan erhalten. Nun erscheinen Ihnen die Kosten, insbesondere die Kosten des Zahnlabors, zu hoch? Oder Sie können nicht einschätzen, ob die Preise realistisch sind? Sie haben Recht. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher, bevor Sie etwas unterschreiben.

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Zahnlabore – Infos und Kosten

Material- und Laborkosten sind gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ als Auslagen zu verstehen. Dies bedeutet, dass der Zahnarzt nur die tatsächlich entstandenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnen darf. Ein Zuschlag wie in der freien Wirtschaft ist hier weder vorgesehen noch möglich.

Zahnärzte, die eigene Zahnlabore betreiben, sind nicht dazu verpflichtet, Patienten gegenüber entsprechende Gewinnmargen zu offenbaren. Inwiefern in diesem Fall der durch die GOZ geforderte Auslagen-Charakter von Material- und Laborkosten gewahrt bleiben kann, erscheint fraglich.

Die GOZ macht keinen Unterschied zwischen Zahnärzten, die mit Fremdlaboren zusammenarbeiten und solchen, die über ein eigenes Zahnlabor verfügen.

„Berechnungsfähig sind die tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten.“ (GOZ-Kommentar der BZAEK S 23)

Die Berechnungsgrundlage eines Kostenvoranschlags ist auf Wunsch näher zu erläutern. Hier wird meist die BEB-Tabelle herangezogen.

Kostenvoranschlag

Zahnärzte sind durch die GOZ, wenn man den letzten Punkt außen vorlässt, hinsichtlich der Material- und Laborkosten zu Transparenz verpflichtet: Ein entsprechender Kostenvoranschlag des Labors (Eigenlabor oder Fremdlabor) muss dem Patienten vor der Zahnbehandlung zumindest angeboten werden. Bei aufs halbe Jahr gesehen zu erwartenden Kosten von mehr als 1.000 € ist auf Wunsch des Patienten der Kostenvoranschlag des Zahnlabors immer auch schriftlich vorzulegen.

Wenn die geplante Behandlung voraussichtlich länger als ein Jahr dauern wird und die Kosten der Behandlung pro Halbjahr voraussichtlich unter 1.000 € liegen, ist der Zahnarzt nicht hierzu verpflichtet. Hintergrund ist, dass bei Behandlungen, die sehr lange dauern, häufig nicht schon vor der Behandlung ein alle möglichen zu erwartenden Kosten beinhaltender Plan ausgestellt werden kann.

Dieser Kostenvoranschlag muss enthalten:

  • Geschätzte Material- und Laborkosten
  • Aufschlüsselung der verwendeten Materialien

Art, Umfang und Ausführung der Leistung muss dem Patienten auf Nachfrage erläutert werden:

Ober-Kategorie Umfang: Konkrete Versorgungsart Ausführung: Befestigung und Materialien
Zahnprothese Teleskopprothese als kombinierter Zahnersatz An fünf Konuskronen befestigt in Nicht-Edelmetall keramisch vollverblendet

Ebenfalls nur auf Nachfrage muss der Herstellungsort des Zahnersatzes angeben werden.

Nun ist ein Kostenvoranschlag keine Garantie, dass die dort aufgeführten Kosten sich am Ende nicht noch ändern: Die Kosten sind geschätzt. Wenn für den Zahnarzt jedoch abzusehen ist, dass die Material- und Laborkosten um mehr als 15 Prozent überschritten werden, so muss der Zahnarzt den Patienten hierüber unverzüglich schriftlich aufklären. Beachten Sie auch unsere Übersichtseite zur Zahnarzt-Rechnung.

Preisregulierung der Laborkosten

Während für Gesetzlich Versicherte Patienten eine Höchstpreisliste (Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen BEL II) als Preisgrundlage für zahntechnische Leistungen dient, sind die Kosten für Privatversicherte in der BEB, Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen, geregelt.

Praxislabore dürfen dabei einen um 5% gegenüber den Gewerblichen Laboren geminderten Kostenvoranschlag stellen.

Aufgabenspektrum von Zahnlaboren

Ein Zahnlabor, auch Dentallabor oder Zahntechnisches Labor genannt, ist eine Einrichtung, deren Zuständigkeitsbereich die Zahntechnik und damit die Anfertigung von Zahnersatz, Füllungen und kieferorthopädischen Geräten umfasst.

Dabei wird zwischen Gewerblichen Zahnlaboren und Praxislaboren, welche direkt an Zahnarztpraxen angegliedert sind, unterschieden. Während erstere in Deutschland dem Meisterzwang (d.h. es sind nur ausgebildete Meister befugt, derartige handwerkliche Betriebe zu führen) unterliegen, ist in Praxislaboren die Beschäftigung eines Meisters nicht zwingend notwendig. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Zahnärzte aufgrund ihrer Ausbildung ausreichende Kenntnisse im Bereich der Zahntechnik besitzen.

Zu den Kernaufgaben von Zahnlaboren gehören die Herstellung und die Fertigung von festsitzendem Zahnersatz, harausnehmbarem Zahnersatz sowie die Fertigung von Zahnspangen.

Herstellung von Zahnersatz

Bei der Zahnersatzherstellung ist für nahezu jede zahntechnische Arbeit eine Abformung von Kiefer und Zähnen erforderlich, die – je nach Bedarf – aus Materialien wie Alginat, Silikon oder Polyäther gefertigt werden.

Daraus erstellt der Zahntechniker sodann ein Gipsmodell, das den Gebisszustand des Patienten widerspiegelt. In einem sog. Artikulator (Gerät zur Simulation von Kiefergelenksbewegung) wird anhand von Bissnahmen die Lagebeziehung der Kiefer zueinander analysiert und angefertigt.

Ob an dem Modell direkt weitergearbeitet werden kann oder ein Sägemodell erstellt werden muss, ist abhängig von der Art der Behandlung bzw. der Prothese.

Darüber hinaus liegen die Aufgaben eines Zahntechnikers darin, (Edel-)Metallteile in Wachs zu modellieren, Wachsmodelle zu gießen und mit Keramik bzw. Kunststoffen (Komposits) zu verblenden.

Fertigung von Füllungen

Ein weiterer Aufgabenbereich des Zahnlabors liegt in der Fertigung von Inlay- und Onlay-Füllungen, wobei die Vorgehensweise weitgehend der Fertigung von Kronen und Brücken ähnelt. Mit Ausnahme der Metallbasis läuft auch die Herstellung von Keramikfüllungen nach dem Konstruktionsmuster einer Keramikverblendung.

Produktion von Spangen

Die bei Laien unter dem Namen Klammer, Regulierung oder Spange bekannten, im Fachjargon allerdings als herausnehmbare kieferorthopädische Geräte bezeichneten Erzeugnisse, werden ebenfalls im Zahnlabor entwickelt und produziert. Dabei differenziert man Plattenapparaturen für eine Kieferregion und bimaxilläre Monoblöcke, die sowohl für den Unter- als auch für den Oberkiefer konzipiert sind. Dieser bimaxilläre Monoblock, heute auch Aktivator genannt, liegt lose und passiv zwischen Ober- und Unterkiefer und nutzt die Kaumuskulatur zur Kieferumformung und Gebissverlagerung.

Auch die Fabrikation von Anti-Schnarchapparaten, fälschlicherweise als Schnarchapparate bezeichnet, zählt zu den Aufgaben eines im Zahnlabor beschäftigten Zahntechnikers.

Zukunftsprognosen

Die Zielsetzung der Zahntechnik liegt insbesondere im vermehrten Gebrauch von biokompatiblen Werkstoffen, in der Verbesserung und Vereinfachung der Verfahrenstechniken sowie in der optimierten Individualisierung des Zahnersatzes. Um dies zu gewährleisten, ist eine optimale Zusammenarbeit von Patient, Zahnarzt, Praxispersonal und Zahntechnikern essentiell.

Da für Patienten zunehmend nicht nur ein natürliches Aussehen des Zahnersatzes, sondern auch dessen fester Halt und hohe Funktionstüchtigkeit im Fokus steht, vergrößert sich der Anteil des auf Implantaten befestigten Zahnersatzes seit Jahren. Eine derartige Entwicklung wird wohl auch in Zukunft zu verzeichnen sein.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.