GOZ 4055
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Definition & Preisvergleich
GOZ 4055: Entfernung von Zahnbelägen, mehrwurzelig
Die Definition für Z4055 lautet "Entfernung harter und weicher Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem mehrwurzeligen Zahn" und ist im Abschnitt "Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.
Die Kosten der Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, mehrwurzeliger Zahn nach GOZ 4055 variieren von 0,73 € bis 2 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z4055 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.
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Infos für Patienten Infos für ZahnärzteZ4055: Kosten und Honorar-Tabelle
Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.
Die Punktzahl für GOZ 4055 beträgt: 13 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 4055: Entfernung von Zahnbelägen, mehrwurzelig" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten bestimmen.
Faktor | 1,0-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 0,73 € | 1,68 € | 2,56 € |
Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?
Aufgrund einer mangelhaften Mundhygiene entstehen Zahnbeläge auf den Zähnen, die als Plaque bezeichnet werden. Aus einem Gemisch von Nahrungsresten, Speichel, Bakterien und deren Stoffwechselprodukten entsteht zunächst eine weiche Schicht. Wird diese nicht entfernt, bildet sich durch die Einwirkung von Mineralsalzen des Speichels ein harter Zahnbelag, der als dunkel gefärbter Zahnstein auf der Zahnoberfläche sichtbar wird. Einige Bakterien vermehren sich in der Plaque und produzieren dabei Säure, die zur Entstehung von Karies (Zahnfäule, Löcher in den Zähnen) führt. Zusätzlich kann eine Zahnfleischentzündung (Gingivitis) entstehen, die später in eine Entzündung des gesamten Zahnhalteapparates einschließlich des Kieferknochens (Parodontitis), übergeht. Die Folge: Zahnausfall droht. Die Zahnbelagentfernung beim Zahnarzt erfolgt durch mechanische Instrumente wie Scaler und Küretten sowie mithilfe rotierender Instrumente und Ultraschall. Im Anschluss daran wird die gereinigte Oberfläche poliert, denn auf glatten Zahnflächen haften sich Bakterien weniger gut an. Bei dieser GOZ-Leistung handelt es sich um die Entfernung von Zahnbelägen an mehrwurzeligen Zähnen oberhalb des Zahnfleischsaums.
Begründung für einen Steigerungsfaktor 2,4 bis 3,5
Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.
Das Entfernen von weichen Zahnbelägen und Zahnstein verläuft bei manchen Patienten nicht ohne Schwierigkeiten. Zeit- und materialaufwendiger als üblich ist die Behandlung beispielsweise dann, wenn das Zahnfleisch leicht blutet oder eine starke Schmerzempfindlichkeit vorliegt. Auch notwendige Mundspülungen zur Reduzierung der Keimbelastung, besonders festsitzende Beläge oder eine große Zahnbelagfläche führen zu einer von der Norm abweichenden Behandlungsdauer. Die Behandlungsdauer verlängert sich ebenso, wenn die Zahnbeläge aufgrund von Zahnfehlstellungen oder ihrer Lage unter Brückengliedern und Implantataufbauten schwer erreichbar sind. Dadurch entsteht ein Mehraufwand, der für den Zahnarzt weitere Kosten verursacht. Diese Mehrkosten können durch eine Steigerung des GOZ-Satzes in Rechnung gestellt werden.
Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet
Um sämtliche Maßnahmen bei der außergewöhnlich aufwendigen Entfernung weicher und harter Zahnbeläge zu honorieren, können diese Leistungen mit den passenden GOZ-Positionen in Rechnung gestellt werden. Zusammen mit der GOZ 4055 wird unter anderem mit folgenden Gebührenziffern abgerechnet:
- GOZ 0080 (Betäubung der Schleimhaut im Mundinneren)
- GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
- GOZ 1000 (Mundhygienestatus)
- GOZ 1010 (Übungskontrolle Mundhygienestatus)
- GOZ 1020 (Lokale Fluoridierung)
- GOZ 2000 (Fissurenversiegelung)
- GOZ 2010 (Versiegelung überempfindlicher Zahnflächen)
- GOZ 2130 (Politur einer vorhandenen Füllung)
- GOZ 2320 (Wiederherstellen von festsitzendem Zahnersatz)
- GOZ 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen)
- GOZ 4025 (Medikamentengabe unterhalb des Zahnfleischsaums)
- GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten und störender Prothesenränder)
- GOZ 4070 (Chirurgische Entfernung von Zahnbelägen unterhalb des Zahnfleischsaums am einwurzeligen Zahn oder Implantat)
- GOZ 4075 (Chirurgische Entfernung von Zahnbelägen unterhalb des Zahnfleischsaums am mehrwurzeligen Zahn)
- GOZ § 6 Abs. 1 (Reinigung von Wangenschleimhaut und Zunge)
- GOZ § 2 Abs. 3 (Alleinige Entfernung von Verfärbungen)
Details zur Zahnarzt-Abrechnung
"Die Leistungen nach den Nummern 4050 und 4055 sind für denselben Zahn innerhalb von 30 Tagen nur einmal berechnungsfähig."
Analog: BEMA 107 (Zst)
Definition: "Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).
Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.
Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.
Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen
BEMA-Nummer | Abkürzung | Bewertungszahl | Honorar* |
107 | Zst | 16 | 16,8 € |
*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.
Leistungsdetails
Der Zahnarzt entfernt harte Zahnbeläge in Zahnfleischtaschen (Konkremente) und/oder Zahnstein.
Neben BEMA107 (Zst) abrechenbare Positionen
Wenn die Beseitigung harter Zahnbeläge das Ziel hat, die Ursache einer bereits vorliegenden Schleimhauterkrankung zu beseitigen und ist für die Heilung dieser Erkrankung eine Behandlung mittels Aufbringen von Medikamenten indiziert, so kann neben BEMA 106 (sK) die entsprechende BEMA-Position, 105 (Mu), abgerechnet werden.
Abrechnung: Hintergrundwissen
BEMA 107 (Zst) kann, unabhängig davon mit welcher Methode gearbeitet wird und an wie vielen Zähnen harte Beläge entfernt werden, grundsätzlich nur einmal pro Sitzung abgerechnet werden.
Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.
Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.
*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.