GOZ 2010
Infos & Preisvergleich
Definition & Preisvergleich
GOZ 2010: Überempfindliche Zähne
Die Definition für Z2010 lautet "Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.
Die Kosten der Behandlung empfindlicher Zähne nach GOZ 2010 variieren von 2,81 € bis 6 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2010 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.
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Infos für Patienten Infos für ZahnärzteZ2010: Kosten und Honorar-Tabelle
Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.
Die Punktzahl für GOZ 2010 beträgt: 50 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2010: Überempfindliche Zähne" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten bestimmen.
Faktor | 1,0-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 2,81 € | 6,47 € | 9,84 € |
Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?
Die Versiegelung überempfindlicher Zahnflächen soll Schmerzen durch Überempfindlichkeiten senken.
Die Ursache für schmerzempfindliche Zähne sind meistens freiliegende Zahnhälse aufgrund von Zahnfleischrückgang. Ebenso kann es durch eine Zahnfleischbehandlung oder nach der Zahnvorbereitung auf eine Füllung oder Prothese zu einer Überempfindlichkeit kommen.
Auch bei einer Schädigung durch Prothesenklammern, nach Einschleifbehandlungen oder nach einer professionellen Zahnreinigung reagiert mancher Zahn gereizt.
Bewährt hat sich das Auftragen fluoridhaltiger Arzneimittel oder spezieller Salzlösungen und Gele, um den Zahnschmelz zu härten, die feinen Kanälchen im Zahnbein abzudichten und die Schmerzschwelle zu erhöhen.
Für die Anwendung zuhause empfiehlt sich die Verwendung von Zahncremes mit Kalium- und Strontiumsalzen.
Begründung für einen Steigerungsfaktor 2,4 bis 3,5
Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.
Wenn Erschwernisse bei der Behandlung vorliegen, können diese über einen angemessenen Vergütungssatz berücksichtigt werden. Ein Grund für besondere Schwierigkeiten kann der hohe zeitliche Aufwand im Vergleich mit unkomplizierten Behandlungen sein: Sind die Zähne noch nicht ganz durchgebrochen, kommt der Zahnarzt nur schwer an die Zähne heran. Gerade Kinder halten dabei nicht immer still und verzögern damit den Behandlungsablauf. Müssen mehrere Furchen auf der Kaufläche versiegelt werden, die getrennt voneinander liegen, dauert das länger als bei nur einer bestehende Hauptfissur. Damit das Füllungsmaterial gut haftet, muss der Zahn vorher mithilfe von Spanngummi rundum trockengelegt werden. Das dauert bei einer großen Anzahl zu behandelnden Zähne länger als wenn nur ein Zahn versorgt wird. Den aufgewendeten Mehraufwand kann sich der Zahnarzt durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes vergüten lassen.
Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet
Je nach dem tatsächlichen Aufwand, der zur Behandlung der schmerzempfindlichen Zahnflächen erforderlich ist, können zusätzlich zur GOZ 2010 weitere notwendige Leistungen gesondert berechnet werden. Der Zahnarzt kann dafür geeignete Positionen der GOZ in Rechnung stellen, die seinen hohen Arbeitsaufwand entsprechend honorieren.Unter anderem wird mit folgenden Positionen ergänzend abgerechnet:
Analog: BEMA 10 (üZ)
Definition: "Behandlung überempfindlicher Zähne, für jede Sitzung".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).
Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.
Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.
Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen
BEMA-Nummer | Abkürzung | Bewertungszahl | Honorar* |
10 | üZ | 6 | 6,3 € |
*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.
Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.
Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.
*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.