Definition & Preisvergleich

GOZ 1020: Fluoridierung

Die Definition für Z1020 lautet "Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung" und ist im Abschnitt "Prophylaktische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer Fluoridierung nach GOZ 1020 variieren von 2,81 € bis 6 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z1020 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z1020: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 1020 beträgt: 50 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 1020: Fluoridierung" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

2,81 €6,47 €9,84 €

Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz

Das Aufbringen von Fluorid in Form von Lack oder Gel härtet die Zahnoberfläche.

Wissenschaftliche Studien besagen, dass eine ausreichende Versorgung des Körpers mit Fluoriden das Auftreten von Karies (Zahnfäule, Zahndefekte) vermindert. Fluoridhaltige Medikamente gehen mit dem Zahnschmelz eine Verbindung ein und bilden eine Deckschicht, die vor dem Eindringen von Bakterien schützt. Außerdem können sich die im Zahnbelag befindlichen Keime schlechter vermehren und die Zähne sind weniger empfindlich gegen Säure. Eine beginnende Karies, also die gerade anfangende Bildung von Löchern in den Zähnen, kann mit dieser Behandlung sogar gestoppt werden.

Die Durchführung kann der Zahnarzt selbst vornehmen oder von entsprechend ausgebildetem Praxispersonal durchführen lassen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Wenn Erschwernisse bei der Behandlung vorliegen, können diese über einen angemessenen Steigerungsfaktor berücksichtigt werden. Ein Grund für besondere Schwierigkeiten kann der hohe zeitliche Aufwand aufgrund einer großen Anzahl behandelter Zähne sein. Reichen Pinsel oder Schwämmchen zum Auftragen der fluoridhaltigen Gele oder Lacke nicht aus, werden spezielle Trägerlöffel verwendet. Den anfallenden Mehraufwand kann sich der Zahnarzt durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes vergüten lassen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Je nach dem tatsächlichen Aufwand, der zum Auftragen von fluorhaltigen Medikamenten auf die Zahnoberfläche erforderlich ist, können zusätzlich zur GOZ 1020 weitere notwendige Leistungen gesondert berechnet werden. Der Zahnarzt kann dafür geeignete Positionen der GOZ und GOÄ (Gebührenordnung der Zahnärzte) in Rechnung stellen, die seinen hohen Arbeitsaufwand entsprechend honorieren. Unter anderem wird mit folgenden Positionen ergänzend abgerechnet:

  • GOZ 1030 (Medikamentenschiene)
  • GOZ 2010 (Versiegelung überempfindliche Zahnflächen)
  • GOZ 2040 (Spanngummi)
  • GOZ 4050, 4055, 4060 (Entfernung von Zahnbelägen, Kontrolle)
  • GOZ 6110 (Versiegelung nach Bracketentfernung)
  • GOZ 6130 (Versiegelung nach Bänderentfernung)
  • GOZ 6 Abs. 1 (Kariesbehandlung)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)

Bestimmungen zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die Leistung nach der Nummer 1020 ist innerhalb eines Jahres höchstens viermal berechnungsfähig."

Analog: BEMA IP4

Definition: "Lokale Fluoridierung der Zähne".
Abschnitt: Besuche (IP).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

IP4
ZZZZ-Keine Abkürzung1214,04 €

*Als Punktwert wurden 1,17 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.