Definition & Preisvergleich

GOZ 3050: Übermäßige Blutung

Die Definition für Z3050 lautet "Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund und/oder Kieferbereich, als selbständige Leistung" und ist im Abschnitt "Chirurgische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Stillung einer übermäßigen Blutung nach GOZ 3050 variieren von 6,19 € bis 14 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z3050 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z3050: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 3050 beträgt: 110 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 3050: Übermäßige Blutung" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

6,19 €14,23 €21,65 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Wenn operiert wird, kommt es zwangsläufig zu Blutungen, die meist von selbst zum Stillstand kommen oder auf einfache Weise gestillt werden können.

Kommt es darüber hinaus nach der eigentlichen Behandlung zu Blutungen im Mund- und Kieferbereich, die das typische Maß überschreiten, sind spezielle Blutstillungsmaßnahmen erforderlich. Auch wenn es während der Behandlung an einer anderen Stelle als der des Operationsgebietes stark blutet oder wenn die Blutung derart stark ist, dass der Chirurg die Operation zur Blutstillung unterbrechen muss, liegt eine übermäßige Blutung vor.

Gründe dafür kann die Einnahme blutverdünnender Medikamente sein oder eine zu starke körperliche Anstrengung nach dem Zahnziehen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Kommt es bei der Stillung starker Blutungen im Mund- oder Kieferbereich zu Problemen, braucht der Zahnarzt mehr Zeit als üblich zur Versorgung des Patienten. Das kann der Fall sein, wenn die Kreislaufverhältnisse nicht stabil sind (zu niedriger oder zu hoher Blutdruck) oder wenn durch Erkrankungen wie Diabetes eine Wundheilungsstörung vorliegt. Auch ein Eingriff in einem schon entzündeten und damit stärker durchbluteten Gebiet bringt noch ein zusätzliches Risiko bei der Blutstillung. Die Zeit, die der Zahnarzt mehr als üblich benötigt, kann er sich durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes erstatten lassen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Kommt es bei der Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- oder Kieferbereich zu Schwierigkeiten, können ergänzend zur GOZ 3050 weitere Positionen herangezogen werden. Damit wird der hohe Arbeitsaufwand des Zahnarztes entsprechend honoriert. Dabei können auch Ziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) genutzt werden, um die erbrachten Leistungen umfassend zu beschreiben. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenpositionen abgerechnet:

  • GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
  • GOZ 0100 (Betäubung eines Zahnnervs)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Auffüllen des Knochendefektes mit Knochenersatzmaterial)
  • GOÄ 60 (Erörterung des Befundes mit Fachkollegen)
  • GOÄ 2700 (Eingliedern einer Verbandplatte)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)

Analog: BEMA 36 (Nbl1)

Definition: "Stillung einer übermäßigen Blutung".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

36
Nbl11515,75 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

Wenn es zu einer übermäßigen Blutung kommt, die nicht auf Grund einer Operation absehbar war, wird die entsprechende Stillung derselben nach BEMA 36 abgerechnet. "Absehbar" ist in diesem Zusammenhang die bei einer Operation zu erwartende Blutung. Wenn hingegen während einer Operation eine übermäßig starke Blutung auftritt, die eine zeitintensive Versorgung erfordert, so wird diese manchmal auch nach über BEMA 36 abgerechnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.