GOZ 3100
Infos & Preisvergleich
Definition & Preisvergleich
GOZ 3100: Plastische Deckung
Die Definition für Z3100 lautet "Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung einschließlich einer Periostschlitzung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)" und ist im Abschnitt "Chirurgische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.
Die Kosten für eine plastische Deckung nach GOZ 3100 variieren von 15,19 € bis 35 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z3100 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.
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Infos für Patienten Infos für ZahnärzteZ3100: Kosten und Honorar-Tabelle
Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.
Die Punktzahl für GOZ 3100 beträgt: 270 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 3100: Plastische Deckung" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten bestimmen.
Faktor | 1,0-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 15,19 € | 34,93 € | 53,15 € |
Periostschlitzung und Schleimhaut-Periost-Lappen
Nach chirurgischen Eingriffen ist das einfache Vernähen der Wundränder oft nicht möglich. Zur Deckung von größeren Schleimhautdefekten wird deshalb eine Lappenplastik durchgeführt.
Die dafür notwendige Elastizität des Schleimhautlappens wird im Mund- und Kieferbereich mit einer Periostschlitzung erreicht. Das mit der Schleimhaut fest verwachsene Periost (Knochenhaut) wird dabei an der Unterseite eingeschlitzt und mit einem Skalpell vom Knochen abgeschält und aufgeklappt.
Dieser Schleimhaut-Periost-Lappen kann durch Zug bis zu einem gewissen Grad vergrößert werden, da er eine bessere Dehnbarkeit besitzt als die Schleimhautschicht alleine. Würde der Lappen zu straff vernäht werden, könnte das zum späteren Aufklaffen der Wundränder führen.
Begründung für einen Steigerungsfaktor 2,4 bis 3,5
Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.
Die Deckung einer Wunde mit einem Schleimhaut-Periost-Lappen verläuft bei jedem Patienten anders. Je nach Lokalisation und Größe des Schleimhautlappens kann das Verschließen deshalb unterschiedlich schwierig sein. Bei einem Eingriff im hinteren Backenzahnbereich kommt der Zahnarzt schwerer an das Operationsgebiet heran und braucht vielleicht weitere technische Hilfsmittel. Bei manchen Patienten führen problematische Kreislaufverhältnisse, eine erhöhte Blutungsneigung oder Entzündungen im OP-Gebiet zu Problemen. Auch bei schwierigen Schleimhautverhältnissen wie einer sehr dünnen und trockenen Schleimhaut (Pergamentschleimhaut) dauert der Eingriff länger als normalerweise üblich. Diesen Mehraufwand kann sich der Arzt durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes erstatten lassen, um seine entstandenen Kosten zu decken.
Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet
Bei der Wundversorgung mit einem Schleimhaut-Periost-Lappen können zusätzlich zur GOZ 3100 weitere Positionen der GOZ sowie Ziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) herangezogen werden, um die erbrachten Leistungen des Zahnarztes ausreichend zu erfassen und seinen hohen Arbeitsaufwand entsprechend zu honorieren. Unter anderem wird mit folgenden ergänzenden Gebührenpositionen abgerechnet:
- GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
- GOZ 0100 (Betäubung eines Zahnnervs)
- GOZ 3000 ff. (Zystenentfernungen, Knochenschnitte)
- GOZ 3030 (Einfache Entfernung eines Zahns oder eines Implantats durch Knochenschnitt)
- GOZ 3040 (Komplizierte Entfernung eines Zahns durch Knochenschnitt)
- GOZ 3050 (Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- oder Kieferbereich)
- GOZ 3060 (Blutstillung durch mechanische Maßnahmen)
- GOZ 3190 (Zystenentfernung, Knochenschnitt)
- GOZ 3200 (Entfernung einer Zyste)
- GOZ 4130 (Schleimhauttransplantation)
- GOZ 4133 (Bindegewebstransplantation)
- GOZ 4138 (Membraneinbringung)
- GOÄ 2700 (Eingliedern einer Verbandplatte)
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
Details zur Zahnarzt-Abrechnung
"Die Leistung nach der Nummer 3100 ist für dasselbe Operationsgebiet nicht neben der Leistung nach der Nummer 3090 berechnungsfähig."
Analog: BEMA Ä2382
Definition: "".
Abschnitt: ().
Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.
Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.
Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen
BEMA-Nummer | Abkürzung | Bewertungszahl | Honorar* |
Ä2382 | € |
*Als Punktwert wurden Euro zugrunde gelegt.
Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.
Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.
*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.