GOZ 8035
Infos & Preisvergleich
Definition & Preisvergleich
GOZ 8035: Achsenbestimmung, elektronisch
Die Definition für Z8035 lautet "Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung (eingeschlossen sind die kinematische Scharnierachsenbestimmung, das definitive Markieren der Referenzpunkte, ggf. das Anlegen eines Übertragungsbogens, ggf. das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)" und ist im Abschnitt "Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.
Die Kosten der Achsenbestimmung, elektronisch nach GOZ 8035 variieren von 30,93 € bis 71 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z8035 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.
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Infos für Patienten Infos für ZahnärzteZ8035: Kosten und Honorar-Tabelle
Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.
Die Punktzahl für GOZ 8035 beträgt: 550 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 8035: Achsenbestimmung, elektronisch" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten bestimmen.
Faktor | 1,0-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 30,93 € | 71,15 € | 108,27 € |
Kinematische Scharnierachsenbestimmung
Öffnet und schließt man den Mund, bewegt sich der Unterkiefer in einer Drehbewegung um die beiden Kiefergelenke. Verbindet man die beiden Drehpunkte mit einer gedachten Linie, ergibt sich die sogenannte Scharnierachse. Die Scharnierachsenbestimmung ist auf unterschiedliche Weise möglich. In jedem Fall wird zunächst ein Gesichtsbogen (Übertragungsbogen) angelegt. Dieses Messgestell umfasst das Gesicht des Patienten. Damit lassen sich die Positionen des Schädels, der Kiefer und Kiefergelenke genau in Relation zueinander bestimmen.
GOZ-Ziffer 8035 umfasst neben dem Anlegen des Gesichtsbogens eine Bewegungsanalyse der Kiefer, die elektronisch aufgezeichnet wird. Die elektronische Erfassung erfolgt mit speziellen Systemen, wie zum Beispiel Cadiax®. Dieses Gerät zeichnet die Gelenkbewegungen des Kiefergelenks auf und rechnet die Werte so um, dass sie direkt zur Erstellung eines Kiefermodells verwendet werden können. Dieses Modell wird in einen sogenannten Artikulator übertragen. Das ist ein Gestell, in das ein Ober- und Unterkiefermodell eingebaut wird, das genau dem Gebiss des Patienten entspricht und sich genauso bewegen lässt. So lassen sich Bewegungen exakt simulieren, um Funktionsstörungen im Kausystem zu erkennen oder um Zahnersatz anzufertigen.
Begründung für einen Steigerungsfaktor 2,4 bis 3,5
Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.
Dauert die Behandlung länger, als durchschnittlich üblich, oder ist ein besonderer zusätzlicher Aufwand notwendig, wird dies über den Steigerungsfaktor honoriert. Der Zahnarzt kann einen erhöhten Steigerungsfaktor zum Beispiel dann anrechnen, wenn der Patient aus psychischen Gründen Probleme hat, die die Behandlung herauszögern. Dazu kann Desorientierung oder Verwirrtheit bei älteren Patienten gehören, aber auch eine Platzangst, die bei Anlegen des Gesichtsbogens beim Patienten Angstzustände oder Panikattacken auslösen kann. Auch anatomische Besonderheiten können dazu führen, dass der Gesichtsbogen aufwändiger angepasst oder mit größerem Zeitaufwand angebracht werden muss.
Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet
Der Zahnarzt führt oft zusätzliche Behandlungen durch, die durch die Vergütung der Ziffer 8035 nicht abgedeckt sind. Damit diese honoriert werden, kann er die Positionen zusätzlich abrechnen. Die häufig neben der GOZ 8035 abgerechneten Positionen sind im Folgenden aufgelistet. Zusätzlich werden auch Kosten für die zahntechnische Erstellung der Modelle für den Artikulator und die Einstellung des Artikulators gesondert berechnet.
- GOZ 8000 ff (Funktionsanalytische-/funktionstherapeutische Leistungen; FAL/FTL)
- GOZ 7000 ff (Aufbissbehelf, Langzeitprovisorien)
- GOZ 5000 ff (Prothesen)
- GOZ 2150 (Einflächiges Inlay)
- GOZ 2160 (Zweiflächiges Inlay)
- GOZ 2170 (Inlay, mehr als dreiflächig)
- 2200 (Krone in Tangentialpräparation )
- GOZ 6000 ff (Kieferorthopädische Leistungen)
Details zur Zahnarzt-Abrechnung
"Neben den Leistungen nach den Nummern 8020 bis 8035 sind die Material- und Laborkosten für die Artikulation des Ober- und Unterkiefermodells im (halb) individuellen Artikulator gesondert berechnungsfähig."
Analoge BEMA-Position
Es ist keine mit GOZ 8035 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.
Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.
Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.
*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.