GOZ 8000
Infos & Preisvergleich
Definition & Preisvergleich
GOZ 8000: Klinische Funktionsanalyse
Die Definition für Z8000 lautet "Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation" und ist im Abschnitt "Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.
Die Kosten für eine klinische Funktionsanalyse nach GOZ 8000 variieren von 28,12 € bis 65 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z8000 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.
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Infos für Patienten Infos für ZahnärzteZ8000: Kosten und Honorar-Tabelle
Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.
Die Punktzahl für GOZ 8000 beträgt: 500 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 8000: Klinische Funktionsanalyse" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten bestimmen.
Faktor | 1,0-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 28,12 € | 64,68 € | 98,42 € |
Diagnose des craniomandibulären Systems
Unter der GOZ-Ziffer 8000 wird die klinische Funktionsanalyse abgerechnet. Darunter versteht man verschiedene Methoden, die dazu dienen, Veränderungen des craniomandibulären Systems zu diagnostizieren. Zum craniomandibulären System gehören der Ober- und Unterkiefer, die Kaumuskulatur, die Zähne mitsamt Zahnbett und das Nervensystem im Kieferbereich. Krankhafte Veränderungen in diesem System werden als CMD (craniomandibuläre Dysfunktion) bezeichnet.
Bei einer klinischen Funktionsanalyse wird das Zusammenspiel von Kiefergelenken, Muskeln und Zähnen untersucht. Nach einer allgemeinen und zahnärztlichen Anamnese und einer Befragung zu möglichen Schmerzen erfolgt die Untersuchung des Kausystems und seiner Funktion. Die Bewegung des Unterkiefers, Geräusche bei Kieferbewegung und Muskelverhärtungen im Kiefer- oder Halsbereich werden optisch und durch Abtasten erfasst. Die Okklusion (der Zahnschluss zwischen Ober- und Unterkiefers) kann mit speziellen Reaktionstest untersucht werden. Dazu gehört der Resilienztest, mit dem eine Verschiebung der Kiefergelenke untersucht wird, oder der Provokationstest, mit dem muskuläre Fehlbelastungen untersucht werden. Eine Röntgenaufnahme von Halswirbelsäule und Schädel erlaubt die genauere Analyse der Funktion von Knochen und Gelenken. Alle erhobenen Befunde werden vom Zahnarzt dokumentiert.
Begründung für einen Steigerungsfaktor 2,4 bis 3,5
Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.
Einen Steigerungsfaktor zwischen 2,4 und 3,5 kann der Zahnarzt bei der Abrechnung der GOZ-Ziffer 8000 immer dann erheben, wenn Erschwernisse bei der Behandlung vorliegen oder die klinische Funktionsanalyse einen erhöhten Zeitaufwand erfordert.
Ein Grund für einen erhöhten Zeitaufwand kann sein, wenn Patienten sehr unruhig sind oder ängstlich sind. Auch eine lange Behandlungsvorgeschichte und eine umfangreiche Anamnese führen zu Mehraufwand. Untersuchungen können länger dauern, wenn starke Verspannungen der Kiefermuskeln vorliegen, das Kiefergelenk blockiert ist oder akute Schmerzen auftreten. In einigen Fällen sind eine umfangreiche Differentialdiagnostik und ein erhöhter apparativer Aufwand nötig.
Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet
Zusätzlich zu der unter GOZ 8000 beschriebenen Leistung können Zahnärzte auch ergänzende Positionen abrechnen, die einen zusätzlichen Arbeitsaufwand honorieren. Dazu gehören unter anderem die folgenden Positionen:
- GOZ 0010 (eingehende Untersuchung)
- GOÄ 5 (symptombezogene Untersuchung)
- GOÄ 5000ff (Röntgen)
- GOZ 0060 (Abformung für Situationsmodelle)
- GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
- GOZ 4000 (Parodontalstatus)
Details zur Zahnarzt-Abrechnung
"Die Leistung nach der Nummer 8000 umfasst auch folgende zahnärztliche Leistungen: prophylaktische, prothetische, parodontologische und okklusale Befunderhebung, funktionsdiagnostische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels und der Halswirbelsäule, klinische Reaktionstests (z. B. Resilienztest, Provokationstest)."
Analoge BEMA-Position
Es ist keine mit GOZ 8000 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.
Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.
Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.
*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.