GOZ 9110
Infos & Preisvergleich
Definition & Preisvergleich
GOZ 9110: Geschlossene Sinusbodenelevation
Die Definition für Z9110 lautet "Geschlossene Sinusbodenelevation vom Kieferkamm aus (interner Sinuslift) Mit einer Leistung nach der Nummer 9110 sind folgende Leistungen abgegolten: Schaffung des Zugangs durch die Alveole oder das Implantatfach, Anhebung des Kieferhöhlenbodens durch knochenverdrängende oder knochenverdichtende Maßnahmen und der Kieferhöhlenmembran, Entnahme von Knochenspänen innerhalb des Aufbaugebietes des Implantatfaches und Einbringen von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial)" und ist im Abschnitt "Implantologische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.
Die Kosten für einen internernen Sinuslift bei Implantaten nach GOZ 9110 variieren von 84,36 € bis 194 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z9110 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.
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Infos für Patienten Infos für ZahnärzteZ9110: Kosten und Honorar-Tabelle
Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.
Die Punktzahl für GOZ 9110 beträgt: 1500 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 9110: Geschlossene Sinusbodenelevation " verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten bestimmen.
Faktor | 1,0-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 84,36 € | 194,04 € | 295,27 € |
Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?
Der Sinusboden ist eine Knochenschicht des Oberkiefers, in der die Wurzeln der Backenzähne verankert sind. Sollen in diesem Bereich Implantate eingesetzt werden, ist dies häufig problematisch. Der Sinusboden ist verhältnismäßig dünn. Hat sich durch Alterung oder nach Verlust eines Backenzahnes der Knochen zurückgebildet, reicht die Schicht unter Umständen nicht mehr aus, um ein Implantat in seiner gesamten Länge aufnehmen zu können und ein festes Einwachsen des Implantats in den Knochen zu gewährleisten. In solchen Fällen kann der Sinusboden mit einem sogenannten Sinuslift aufgebaut und dicker gemacht werden.
GOZ 9110 beschreibt den internen Sinuslift, der auch geschlossener Sinuslift oder kleiner Sinuslift genannt wird. Während beim externen Sinuslift (GOZ 9120) ein seitlicher Zugang geschaffen werden muss, erfolgt der Zugang beim internen Sinuslift das vorhandene Bohrloch für das Implantat oder über ein Zahnfach. Der interne Sinuslift eignet sich für kleinere Aufbaumaßnahmen im Bereich von wenigen Millimetern. Zu der Leistung gehört die Gewinnung von Knochenmaterial und das Einbringen dieses Knochenmaterials oder eines künstlichen Knochenersatzmaterials an die Stelle, die aufgebaut werden soll. Wird der interne Sinuslift in beiden Kieferhälften durchgeführt, berechnet der Zahnarzt die Ziffer 9110 zweimalig.
Begründung für einen Steigerungsfaktor 2,4 bis 3,5
Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.
Ein interner Sinuslift kann manchmal komplizierter sein und länger dauern. Seinen Mehraufwand kann der Zahnarzt in solchen Fällen über die Verwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors zwischen 2,4 und 3,5 kompensieren. Das kann der Fall sein, wenn während des Eingriffs Kreislaufprobleme beim Patienten auftreten oder ein besonders umsichtiges Vorgehen bei der Operation nötig ist (zum Beispiel wenn Blutgefäße direkt neben dem Operationsfeld verlaufen oder der Knochen des Patienten außergewöhnlich hart oder weich ist). Auch wenn der Sinuslift im ganz hinteren, schwerer zugänglichen Backenzahnbereich durchgeführt wird oder wenn es Schwierigkeiten beim Wundverschluss oder der Wundheilung gibt, kann das die Verwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors rechtfertigen.
Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet
Vorbereitend oder begleitend zu einem internen Sinuslift sind oft weitere Maßnahmen notwendig, die über die in GOZ 9110 beschriebenen Leistungen hinausgehen. Diese Maßnahmen werden gesondert abgerechnet. Ein typischer Fall ist die Gewinnung von Knochenmaterial an einer Stelle, die nicht direkt im Operationsgebiet liegt (GOZ 9140). Diese Positionen werden häufig zusammen mit Position 9110 abgerechnet:
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- GOZ 0090 (Infiltrationsanästhesie)
- GOZ 0100 (Leitungsanästhesie)
- GOZ 3050 (Stillen einer übermäßigen Blutung)
- GOZ 3060 (Stillen einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes)
- GOZ 9000 ff. (Implantologische Leistung)
- GOZ 9140 (Gewinnung von Knochen außerhalb des Augmentationsgebietes)
- GOZ 4138 (Membraneinbringung)
- GOZ 3100 (Plastischer Wunderverschluss)
- GOZ 0110 (Anwendung eines OP-Mikroskops)
Details zur Zahnarzt-Abrechnung
"Die Leistung nach der Nummer 9110 ist für dieselbe Implantatkavität nicht neben den Leistungen nach den Nummern 9120 und 9130 berechnungsfähig."
Analoge BEMA-Position
Es ist keine mit GOZ 9110 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.
Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.
Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.
*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.