Definition & Preisvergleich

GOZ 7070: Semipermanente Schiene

Die Definition für Z7070 lautet "Semipermanente Schiene unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum" und ist im Abschnitt "Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für eine semipermanente Schiene unter Anwendung der Ätztechnik nach GOZ 7070 variieren von 5,06 € bis 12 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z7070 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z7070: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 7070 beträgt: 90 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 7070: Semipermanente Schiene" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

5,06 €11,64 €17,72 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Eine semipermanente Schiene wird dauerhaft an den Zähnen befestigt und bleibt für einen längeren Zeitraum (Monate bis Jahre) im Mund. Die Schienen können verschiedene Funktionen erfüllen. Vielleicht stabilisiert der Zahnarzt damit einen gelockerten Zahn. Manchmal soll auch die Verlängerung oder Verschiebung eines Zahnes verhindert werden, zum Beispiel wenn der Gegenzahn im anderen Kiefer fehlt. Eine semipermanente Schiene wird entweder dann eingesetzt, wenn ihre Funktion nur für einen gewissen Zeitraum nötig ist oder wenn der Patient zunächst testen soll, wie er mit der Veränderung zurechtkommt, bevor ein dauerhafter Zahnersatz eingesetzt wird. GOZ 7070 darf der Zahnarzt nur Abrechnen, wenn die semipermanente Schiene mit der sogenannten Ätztechnik im Mund befestigt wird.

Unter der Ätztechnik versteht man das Aufrauen des Zahnschmelzes durch Behandlung mit einer Säure. Dadurch entstehen kleinste Unebenheiten. Daran haftet der anschließend verwendete Kleber bzw. Kunststoff besser, als am glatten, unbehandelten Zahnschmelz. Diese verbesserte Haftung sorgt dafür, dass die semipermanente Schiene fest und sicher im Mund verankert werden kann. Die Ziffer 7070 wird pro Interdentalraum (dem Zwischenraum zwischen zwei Zähnen) abgerechnet. Das bedeutet, dass Sie in vielen Fällen mehrfach auf der Rechnung auftauchen wird.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Einen erhöhten Steigerungsfaktor kann der Zahnarzt abrechnen, wenn eine Maßnahme zusätzlichen Zeit- oder Arbeitsaufwand erfordert. Bei der Ziffer 7070 kann ein Zusatzaufwand entstehen, wenn sich die Schiene aufgrund sehr eng stehender, gekippter, lockerer bzw. verlängerter Zähne oder erhöhtem Speichelfluss nur schwer anbringen lässt oder wenn die Schiene durch stabilisierende Materialien verstärkt werden muss. Auch wenn der Patient stark abgenutzte Zähne hat (zum Beispiel durch Zähneknirschen) oder den Mund nicht vollständig öffnen kann, kann ein Mehraufwand entstehen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Führt der Zahnarzt mehrere, unabhängige Maßnahmen durch, kann er diese separat abrechnen. Unter anderem werden folgende Ziffern häufige zusammen mit der GOZ-Position 7070 berechnet:

  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
  • GOZ 0070 (Vitalitätsprobe)
  • GOZ 4050 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn)
  • GOZ 4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, mehrwurzeliger Zahn)
  • GOZ 1040 (Professionelle Zahnreinigung)
  • GOZ 0050 (Abformung eines Kiefers zur Diagnose oder Planung)
  • GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer zur Diagnose oder Planung)
  • GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
  • GOZ 2040 (Anlegen von Spanngummi)
  • GOZ 1020 (Fluoridierung)
  • GOÄ 2702 (Entfernen von Schienen)
  • GOZ 2197 (Adhäsive Befestigung, je Interdentalraum)

Analog: BEMA K4

Definition: "Semipermanente Schienung unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum".
Abschnitt: Kieferbruch, Kiefergelenkserkrankungen (KB).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

K4
ZZZZ-Keine Abkürzung1111,55 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.