GOZ 6100
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Definition & Preisvergleich
GOZ 6100: Eingliederung von Brackets
Die Definition für Z6100 lautet "Eingliederung eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel" und ist im Abschnitt "Kieferorthopädische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.
Die Kosten der Eingliederung eines Klebebrackets nach GOZ 6100 variieren von 9,28 € bis 21 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z6100 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.
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Infos für Patienten Infos für ZahnärzteZ6100: Kosten und Honorar-Tabelle
Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.
Die Punktzahl für GOZ 6100 beträgt: 165 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 6100: Eingliederung von Brackets" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten bestimmen.
Faktor | 1,0-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 9,28 € | 21,34 € | 32,48 € |
Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?
Wenn durch eine kieferorthopädische Behandlung eine Zahnfehlstellung korrigiert werden soll, werden häufig sogenannte Brackets eingesetzt. Dabei handelt es sich um kleine Befestigungselemente, die durch spezielle Klebetechniken am Zahn befestigt werden. Umgangssprachlich spricht man dabei oft von der „festen Spange“. An den Klebebrackets befinden sich Vorrichtungen, an denen ein sogenannter Bogen befestigt werden kann, der Zugkräfte auf die Zähne ausübt. Unter der Ziffer GOZ 6100 rechnet der Zahnarzt die Einglieder, also das Befestigen, eines solchen Klebebrackets ab.
Zur Eingliederung eines Klebebrackets gehören mehrere Schritte. Die unter GOZ 6100 erbrachte Leistung umfasst die korrekte Positionierung des Brackets, das Verkleben auf der Zahnoberfläche und eine abschließende Entfernung der Kleberüberschüsse. Brackets können entweder an der Außenfläche der Zähne, oder innen (zur Zunge hin) befestigt werden. Die Ziffer 6100 umfasst auch die Materialkosten für Standardbrackets aus Edelstahl. Werden spezielle, teurere Materialien verwendet, können sie (immer in Absprache mit dem Patienten) zusätzlich abgerechnet werden. Die Ziffer 6100 gilt auch für das Anbringen sogenannter Attachments. Das sind Hilfsmittel, die bei einer speziellen kieferorthopädischen Behandlung benötigt werden, bei der Kunststoffschienen (Aligner) eingesetzt werden. Ziffer 6100 wird für jedes eingesetzte Bracket oder Attachment separat berechnet.
Begründung für einen Steigerungsfaktor 2,4 bis 3,5
Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.
Beim Anbringen von Brackets kann für den Zahnarzt unter Umständen ein größerer Aufwand entstehen. Um die zusätzlich aufgewendete Zeit zu honorieren, kann in solchen Fällen ein erhöhter Steigerungsfaktor abgerechnet werden.
Ein Zusatzaufwand entsteht zum Beispiel, wenn die Brackets auf der Rückseite der Zähne (zur Zunge hin) eingesetzt werden oder wenn spezielle Brackets (nicht-metallisch, zahnfarben oder aus Keramik) verwendet werden. Auch wenn bei dem Patienten vorher bereits zahnmedizinische Maßnahmen durchgeführt wurden oder ein Zahnersatz wie zum Beispiel eine Brücke vorhanden ist, muss der Zahnarzt dies beim Einsetzen der Brackets berücksichtigen und benötigt unter Umständen mehr Zeit.
Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet
Neben dem Einsetzen eines Klebebrackets führt der Zahnarzt oft noch zusätzliche Maßnahmen durch. Solange diese nicht in der Ziffer 6100 enthalten sind, werden sie zusätzlich abgerechnet. Das können zum Beispiel Maßnahmen der Zahnreinigung sein, die vor dem Verkleben der Brackets nötig sind. Patienten sollten auch beachten, dass für aufwändigere Materialien zusätzlich Mehrkosten anfallen können. Zu den GOZ-Positionen, die häufig zusammen mit GOZ Ziffer 6100 gemeinsam abgerechnet werden, gehören unter anderem:
- GOZ 4050 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn)
- GOZ 4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, mehrwurzeliger Zahn)
- GOZ 4030 (Glättung der Zahnoberfläche)
- GOZ 2030 (Separieren)
- GOZ 2040 (Absolute Trockenlegung)
- GOZ 1020 (Fluoridierung)
- GOZ 2197 (adhäsive Befestigung)
- GOZ 2000 (Glattflächenversiegelung)
Analog: BEMA 126-a
Definition: "Eingliedern eines Brackets oder eines Attachments inkl. Material- und Laboratoriumskosten".
Abschnitt: Kieferorthopädische Behandlung (KFO).
Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.
Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.
Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen
BEMA-Nummer | Abkürzung | Bewertungszahl | Honorar* |
126-a | ZZZZ-Keine Abkürzung | 18 | 16,2 € |
*Als Punktwert wurden 0,9 Euro zugrunde gelegt.
Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.
Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.
*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.