Definition & Preisvergleich

GOZ 5320: Obturator bei Defekten des Gaumens

Die Definition für Z5320 lautet "Eingliederung eines Obturators zum Verschluss von Defekten des Gaumens" und ist im Abschnitt "Prothetische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für einen Obturator zum Verschluss von Defekten des Gaumens nach GOZ 5320 variieren von 123,73 € bis 285 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z5320 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z5320: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 5320 beträgt: 2200 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 5320: Obturator bei Defekten des Gaumens" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

123,73 €284,59 €433,06 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Ein Obturator ist eine Prothesenart, die eine normalerweise nicht bestehende Verbindung zwischen benachbarten Körperhöhlen verschließt. Das kann die Mundhöhle und den Nasen-Rachen-Raum bei Kiefer-Gaumen-Spalten betreffen sowie bei tumor- oder unfallbedingten Öffnungen zu einer Verbesserung von Atmung, Nahrungsaufnahme und Sprachbildung führen. Der Obturator kann als alleiniges Hilfsmittel oder in Verbindung mit Zahnersatz im voll-, teil- oder unbezahnten Kiefer eingesetzt werden. Die Stützung der angrenzenden Weichteile gehört zum Leistungsumfang, die Größe ist auf die zu schließende Verbindung beschränkt. Die Nachsorge sowie Kontrollen, die mit der Eingliederung in Zusammenhang stehen, sind ebenfalls Teil dieser Leistung.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Ist das Einsetzen eines Obturators im Gaumen schwieriger als in anderen üblichen Fällen, kann der durch die Probleme bedingte Mehraufwand auf der Rechnung ausgewiesen werden. Das geschieht durch die Steigerung des GOZ-Satzes und soll die entstandenen Mehrkosten für den Zahnarzt ausgleichen. Für das Auftreten von Problemen gibt es verschiedene Gründe, wie beispielsweise die Größe des benötigten Obturators oder sehr umfangreich notwendige Weichteilstützungen. Im Einzelfall häufigere Einproben sowie eine nur eingeschränkt mögliche Mundöffnung erschweren das Vorgehen für den Behandler ebenso wie eine starke Knochenrückbildung.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Alle weiteren ärztlichen Maßnahmen, die zusätzlich zur GOZ 5320 erbracht wurden, können als selbstständige Leistungen mit der der jeweiligen Gebührennummern in Rechnung gestellt werden. Unter anderem wird mit folgenden ergänzenden GOZ-Positionen abgerechnet:

  • GOZ 3000 ff. (Chirurgische Maßnahmen)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten und störender Prothesenränder)
  • GOZ 4040 (Einschleifen von Zähnen und Zahnersatz durch Entfernung von Störkontakten)
  • GOZ 5170 (Anatomische Abformung mit individuellem Löffel)
  • GOZ 5180 (Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel)
  • GOZ 5200 (Teilprothese mit einfachen gebogenen Halteelementen)
  • GOZ 5210 (Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützelementen)
  • GOZ 5220 (Totale Prothese oder Deckprothese im Oberkiefer)
  • GOZ 8000 ff. (Funktionsdiagnostik, Funktionstherapie)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten."

Analog: BEMA 102

Definition: "Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des weichen Gaumens".
Abschnitt: Kieferbruch, Kiefergelenkserkrankungen (KB).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

102
ZZZZ-Keine Abkürzung240252 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

Wenn es zu krankhaften Veränderungen an der Mundschleimhaut kommt, ist unter Umständen das Aufbringen von Medikamenten notwendig.

Neben BEMA105 (Mu) abrechenbare Positionen

Da diese medikamentöse Behandlung i.d.R. lediglich auf die Linderung der Symptome abzielt, wird BEMA 105 (Mu) häufig neben Maßnahmen abgerechnet, welche die Beseitigung der Ursachen der Mundschleimhaut-Veränderungen zum Ziel hat, etwa die Entfernung von harten Zahnbelägen (BEMA 107, Zst) abgerechnet.

Abrechnung: Hintergrundwissen

BEMA 105 (Mu) kann grundsätzlich nur einmal pro Sitzung abgerechnet werden, wobei die Kosten für die eingesetzten Medikamente abgegolten sind.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.