Definition & Preisvergleich

GOZ 4040: Beseitigung von Vorkontakten

Die Definition für Z4040 lautet "Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung" und ist im Abschnitt "Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Beseitigung von Vorkontakten durch Einschleifen nach GOZ 4040 variieren von 2,53 € bis 6 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z4040 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z4040: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 4040 beträgt: 45 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 4040: Beseitigung von Vorkontakten" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

2,53 €5,82 €8,86 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Das Einschleifen von natürlichen Zähnen und bereits vorhandenem Zahnersatz dient der Harmonisierung der Kieferbewegungen, um Störungen durch falsche Kontaktpunkte auszuschalten. Diese auch als Vorkontakte bezeichneten Gleithindernisse können in der statischen Bisshaltung (Okklusion) wie auch während der Kieferbewegung (Artikulation) zu einer Fehlhaltung des Kiefers führen. Die fehlerhafte Bisslage führt in der Folge zu einer Veränderung der Kiefergelenke, was langfristig Verspannungen und Schmerzen im Stütz- und Bewegungsapparat auslösen kann. Vor der Entfernung der störenden Kontakte werden diese durch Okklusionspapier kenntlich gemacht, indem der Patient auf ein gefärbtes Papierstück beißt und dieses zwischen den Zähnen reibt. Die jetzt sichtbaren Kontaktpunkte beseitigt der Zahnarzt anschließend mithilfe von Schleifinstrumenten.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Im Vergleich zu einer unkomplizierten Behandlung kann es bei manchen Patienten schwieriger sein, Zähne und Zahnersatz einzuschleifen. Das ist dann der Fall, wenn Oberflächen aus Metall oder Keramik bearbeitet werden müssen oder wenn die Behandlungsmaßnahmen an den natürlichen Zähnen und/oder am festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz sehr umfangreich sind. Zeitaufwendiger ist oft auch das Beschleifen, wenn eine Parodontitis vorliegt: Aufgrund der entzündlichen Veränderungen am Zahnhalteapparat ist hierbei besondere Vorsicht geboten, um geschwollenes Zahnfleisch mit den Schleifmaßnahmen nicht zu verletzen. Den zeitlichen und materiellen Mehraufwand kann sich der Zahnarzt erstatten lassen, indem er den GOZ-Satz erhöht. Damit werden seine außergewöhnlichen Bemühungen entsprechend honoriert.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Für die Kostenerstattung zusätzlich notwendiger Maßnahmen beim Einschleifen von Vorkontakten werden diese einzeln erfasst und zusammen mit der GOZ 4040 als ergänzende Gebührenpositionen der GOZ geltend gemacht. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenziffern abgerechnet:

  • GOZ 1020 (Lokale Fluoridierung)
  • GOZ 2130 (Politur einer vorhandenen Füllung)
  • GOZ 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen)
  • GOZ 8100 (Systematisches Einschleifen)

Analog: BEMA 108

Definition: "Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung, je Sit- zung".
Abschnitt: Systematische Behandlung von Parodontopathien (PAR).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

108
ZZZZ-Keine Abkürzung66,3 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.