GOZ 2200
Infos & Preisvergleich
Definition & Preisvergleich
GOZ 2200: Tangentialpräparation
Die Definition für Z2200 lautet "Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation)" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.
Die Kosten für eine Tangentialpräparation (Krone) nach GOZ 2200 variieren von 74,35 € bis 171 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2200 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.
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Infos für Patienten Infos für ZahnärzteZ2200: Kosten und Honorar-Tabelle
Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.
Die Punktzahl für GOZ 2200 beträgt: 1322 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2200: Tangentialpräparation" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten bestimmen.
Faktor | 1,0-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 74,35 € | 171,01 € | 260,23 € |
Versorgung durch Zahnkrone oder Zahnimplantat
Eine Zahnkrone ist notwendig, wenn der Zahn aufgrund der starken Zerstörung nicht mit einer Füllung versorgt werden kann. Ebenso sinnvoll sind Kronen oder ähnlicher Zahnersatz für ästhetische Korrekturen oder zur Stabilisierung wurzelbehandelter Zähne.
Bis zum Einsetzen einer Krone sind verschiedene Arbeitsschritte wie die Präparation (Beschleifen), Abdrücke, Bissnahme, Einproben sowie provisorisches und definitives Befestigen nötig.
Je nach Kronenart und Platzverhältnissen wählt der Zahnarzt die Präparationsart aus. Bei der Tangentialpräparation geht der beschliffene Zahnstumpf im leichten Winkel schräg und ohne Stufe in den unbeschliffenen Zahnteil über. Der Kronenrand ragt allerdings leicht über den Zahn hinaus. Vorteil ist, dass nur wenig Zahnsubstanz abgetragen werden muss.
Begründung für einen Steigerungsfaktor 2,4 bis 3,5
Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.
Bei der Versorgung eines Zahns oder Implants mit einer Krone oder Ähnlichem können besondere Schwierigkeiten auftreten, die sich der Zahnarzt mit einer Erhöhung des GOZ-Satzes honorieren lässt. Problematisch ist beispielsweise, wenn die Zähne nicht gerade zueinanderstehen oder das Zusammenbeißen der Kiefer schlecht funktioniert. Wenn die Krone an schon vorhandenen Zahnersatz angepasst werden muss oder wenn der Zugang zum Schraubenkanal erschwert ist, bedeutet auch das einen zeitlichen Mehraufwand, der gesondert berechnet wird.
Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet
Je nachdem, welche Schwierigkeiten im Verlauf der Behandlung aufgetreten sind, kann der Zahnarzt zusätzlich zur GOZ 2200 verwandte Gebührenpositionen heranziehen, die seine ungewöhnlich aufwendigen Zusatzleistungen entsprechend honorieren. Häufig wird mit folgenden Positionen ergänzend abgerechnet:
- GOZ 2030 (Maßnahmen bei der Versorgung von Zahndefekten)
- GOZ 2040 (Trockenlegung mit Spanngummi)
- GOZ 2180 (Plastischer Aufbau zur Vorbereitung auf eine Krone)
- GOZ 2190 (Gegossener Stiftaufbau zur Vorbereitung auf eine Krone)
- GOZ 2195 (Schraubenaufbau oder Glasfaserstift zur Vorbereitung auf eine Krone)
- GOZ 2197 (Befestigung mittels Haftvermittler)
- GOZ 2260, 2270 (Provisorische Versorgung)
- GOZ 2290 (Entfernen oder Abtrennen eines Zahnersatzteiles)
- GOZ 2300 (Entfernen eines Wurzelstiftes)
- GOZ 2360 ff. (Maßnahmen der Wurzelbehandlung wie Zahnnerventfernung)
- GOZ 5170 (Individueller Löffel)
- GOZ 8000 ff. (Funktionsdiagnostik, Funktionsanalyse, Funktionstherapie)
- GOZ 9050 (Gerüstanprobe bei der Implantatversorgung)
- GOZ § 9 (Individualisierung des Implantataufbaus als zahntechnische Leistung)
Bestimmungen zur Zahnarzt-Abrechnung
"Durch die Leistungen nach den Nummern 2150 bis 2170 und 2200 bis 2220 sind folgende zahnärztliche Leistungen abgegolten: Präparieren des Zahnes oder Implantats, Relationsbestimmung, Abformungen, Einproben, provisorisches Eingliedern, festes Einfügen der Einlagefüllung oder der Krone oder der Teilkrone oder des Veneers, Nachkontrolle und Korrekturen. Die Leistung nach der Nummer 2200 umfasst auch die Verschraubung und Abdeckung mit Füllungsmaterial. Zu den Kronen nach den Nummern 2200 bis 2220 gehören Kronen (Voll- und Teilkronen) jeder zahntechnischen Ausführung. Neben den Leistungen nach den Nummern 2200 bis 2220 sind die Leistungen nach den Nummern 2050 bis 2130 nicht berechnungsfähig."
Analog: BEMA 20-a
Definition: "Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Vollkrone".
Abschnitt: Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (ZE).
Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.
Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.
Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen
BEMA-Nummer |
Abkürzung |
Bewertungszahl |
Honorar* |
20-a |
Keine Abkürzung | 148 | 130,54 € |
*Als Punktwert wurden 0,882 Euro zugrunde gelegt.
Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.
Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.
*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.