Definition & Preisvergleich

GOZ 2120: Große Kompositfüllung

Die Definition für Z2120 lautet "Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), mehr als dreiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, ggf. einschließlich Verwendung von Inserts" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten ener Kompositfüllung, mehr als dreiflächig nach GOZ 2120 variieren von 43,31 € bis 100 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2120 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z2120: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 2120 beträgt: 770 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2120: Große Kompositfüllung" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

43,31 €99,6 €151,57 €

Präparieren und Restauration mit Kompositmaterialien

Wenn Bakterien in einen Zahn eindringen und sich dort vermehren, wird die Zahnsubstanz dadurch vernichtet (Karies).

Wird der Zahn über einen langen Zeitraum nicht kontrolliert, breitet sich die Zahnfäule bis in die Tiefe aus und kann dabei auch die Wurzel angreifen.

Mithilfe geeigneter Instrumente wie Bohrern, Fräsen und Schleifinstrumenten entfernt der Zahnarzt dieses zerstörte Zahnhartgewebe und schafft gleichzeitig einen Hohlraum, der eine sehr weit ausgedehnte Füllung aufnehmen kann. Anschließend werden die Zahnflächen mit speziellen Flüssigkeiten gereinigt und vorbereitet.

Das Füllmaterial Komposit haftet gut an der Zahnsubstanz, da es in mehreren Einzelschichten aufgetragen und schichtweise mit speziellem Blaulicht gehärtet wird (Schmelzklebetechnik). Damit können auch Zahnecken und Zahnhöcker gut aufgebaut werden. Möglich ist außerdem die Kombination mit vorgefertigten Inlays (Insert-Systemen). Nach der Aushärtung glättet der Zahnarzt die Füllung und kontrolliert die Bisskontakte.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Ist eine Zahnbehandlung schwieriger und zeitaufwendiger als normalerweise, können diese Erschwernisse über einen angemessenen Vergütungssatz berücksichtigt werden. Einen hohen zeitlichen Aufwand bedeutet es zum Beispiel, wenn vor dem Komposit noch andere Materialien in den Zahn eingebracht werden, um tief sitzende Hohlräume der Zahnwurzel aufzufüllen. Auch wenn Komposit-Schichten von Ecken oder Zahnhöckern in schwer zugänglichen hinteren Mundbereichen mit Modellierinstrumenten geformt und anschließend mit verschiedenen Bohrern ausgearbeitet werden müssen, kann das länger dauern als bei unkomplizierten Behandlungen. Diesen Mehraufwand kann sich der Zahnarzt durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes vergüten lassen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Je nach dem tatsächlich erforderlichen Arbeitsaufwand kann der Zahnarzt zusätzlich zur GOZ 2120 weitere geeignete Positionen der GOZ in Rechnung stellen, die seine ungewöhnlichen Zusatzleistungen entsprechend honorieren. Unter anderem wird mit folgenden Positionen ergänzend abgerechnet:

  • GOZ 2030 (Maßnahmen bei der Versorgung von Zahndefekten)
  • GOZ 2040 (Trockenlegung mit Spanngummi)
  • GOZ 2130 (Füllungspolitur in gesonderter Sitzung, auch an weiteren Zähnen)
  • GOZ 2330 (Maßnahmen zum Erhalt des Zahnnervs bei tiefer Zahnzerstörung des Zahnnervs)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten)
  • GOZ 4040 (Einschleifen durch Entfernung von Störkontakten)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Spezielle Diagnostik von Zahndefekten mit Kariesdetektor oder Laserfluoreszenz)

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 2120 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.