Definition & Preisvergleich

GOZ 7010: Aufbissbehelf MIT adjustierter Oberfläche

Die Definition für Z7010 lautet "Eingliederung eines Aufbissbehelfes mit adjustierter Oberfläche" und ist im Abschnitt "Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für einen Aufbissbehelf MIT adjustierter Oberfläche nach GOZ 7010 variieren von 44,99 € bis 103 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z7010 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z7010: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 7010 beträgt: 800 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 7010: Aufbissbehelf MIT adjustierter Oberfläche" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

44,99 €103,49 €157,48 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Ein Aufbissbehelf ist eine Schiene, die dazu dient, die Kiefergelenke und Kaumuskulatur zu entlasten oder den Biss zu verändern. Sie kann auch eingesetzt werden, um beim Zähneknirschen den Druck auf die Zähne zu vermindern. Ziffer 7010 gilt für Aufbissbehelfe, die speziell adjustiert werden. Das bedeutet, dass sie exakt an Zähne und Kiefer des Patienten angepasst werden. Sie haben meist nicht nur eine Schutzfunktion, sondern spezielle therapeutische Aufgaben. Zu Ziffer 7010 gehört nicht nur der Aufbissbehelf selbst, sondern auch dessen Adjustierung an Modellen und weitere Maßnahmen der Anpassung, die im Mund des Patienten durchgeführt werden. Unter die Ziffer 7010 fällt auch die Umarbeitung einer bereits vorhandenen nicht-adjustierten Schiene zu einem adjustierten Aufbissbehelf.

Beispiele für Schienen, die adjustiert werden können, sind zum Beispiel die Repositionierungsschiene, mit der die Bisslage verändert werden kann. Auch speziell adjustierte „Knirscherschienen“ (Relaxierungsschienen) gehören dazu, die als Schutzschiene die Kaumuskulatur und Kiefergelenke entlasten sowie die Zähne vor übermäßigem Druck schützen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Das Einsetzen einer adjustierten Aufbissschiene kann für den Zahnarzt manchmal mit einem größeren Arbeits- und Zeitaufwand verbunden sein. Der Mehraufwand wird honoriert, indem ein Steigerungsfaktor von 2,4 oder mehr verwendet wird.

Zusatzaufwand entsteht zum Beispiel, wenn der Patient aufgrund von Blockaden oder Schmerzen der Kiefergelenke den Mund nicht vollständig öffnen kann, sodass die Erstellung eines Abdrucks sich schwieriger gestaltet. Auch bei gekippten, verlängerten oder fehlenden Zähnen oder bei Patienten mit starkem Bruxismus (Zähneknirschen oder Zähnepressen) können Einsatz und Adjustierung der Schiene länger dauern als üblich.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Neben der Ziffer 7010 führt der Zahnarzt unter Umständen weitere Maßnahmen durch, die unter andere Abrechnungsziffern fallen. Häufig werden zum Beispiel die folgenden GOZ-Positionen gemeinsam mit der Ziffer 7010 berechnet:

  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
  • GOZ 0070 (Vitalitätsprobe)
  • GOZ 0050 (Abformung eines Kiefers zur Diagnose oder Planung)
  • GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer zur Diagnose oder Planung)
  • GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
  • GOZ 8000 (Klinische Funktionsanalyse)
  • GOZ 8010 (Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers)
  • GOZ 8020 (Arbiträre Scharnierachsenbestimmung)

Analog: BEMA K1

Definition: "Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche".
Abschnitt: Kieferbruch, Kiefergelenkserkrankungen (KB).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

K1
ZZZZ-Keine Abkürzung106111,3 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.