Festzuschuss für
Für Modellgussprothesen
Definition & Preisvergleich
Festzuschuss für Modellgussprothesen
Die Gewährung von Festzuschüssen für Zahnersatz durch die gesetzlichen Krankenkassen ist an konkrete Befunde gekoppelt. Der Modellgussprothesen-Festzuschuss ist in diesem Zusammenhang abhängig von der Verankerungsart dieser Teilprothese.
Die speziellen Regelungen für Modellgussprothesen sind in den Befund-Nummern 3.1 - 3.2 geregelt. Grundsätzlich sind diese Festzuschüsse bei Behandlungen vorgesehen, wenn mehr als vier Zähne fehlen. Darüber hinaus werden Freiendsituationen abgedeckt. Die Teilprothesen werden in der Regel mit gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen verankert. In Ausnahmefällen können Konuskronen verwendet werden. Die Versorgung mit Konuskronen als Regelversorgung bei Befund Nr. 3 ist nur an Eckzähnen und den ersten Prämolaren möglich.
Einen höheren Festzuschuss erhält, wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und diese Zahnarztbesuche im Bonusheft dokumentiert. Darüber hinaus ist im Zuge der Härtefallregelung die Gewährung eines doppelten Festzuschusses für einkommensschwache Patienten möglich. Wer weiter sparen möchte, kann dies durch einen Zahnarzt-Preisvergleich tun.
Auf MediKompassDE bieten wir eine solche kostenlose Vergleichsmöglichkeit. Sie erhalten Angebote von top-bewerteten Zahnärzten in Ihrer Region. Im Schnitt sparen wir jedem Patienten bei Zahnersatz so über 1.000 €.
Zahnersatz-Preisvergleich startenSo geht'sZahnersatz-Richtlinien zur Versorgung mit Teilprothesen
Entnommen aus der Zahnersatz-Richtlinie Stand: 9. Mai 2016 des Gemeinsamen Bundesauschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen mit letzter Änderung vom 18.02.2016.
"Zum Zahnersatz gehören die erforderlichen Halte- und Stützvorrichtungen."
"Bei Teilprothesen ist in der Regel eine parodontal abgestützte Modellgusskonstruktion angezeigt. Die Grundsätze der Parodontal-Hygiene sind dabei zu berücksichtigen."
"Bei einem Restgebiss ohne parodontale Abstützungsmöglichkeit ist in der Regel eine Kunststoffprothese ohne aufwändige Halteelemente angezeigt."
"Über eine Kombinationsversorgung wird festsitzender mit herausnehmbarem Zahnersatz zu einer funktionalen Einheit unter Verwendung von Verbindungs-elementen zusammengefügt. Kombinationsversorgungen sind angezeigt, wenn gegenüber anderen Zahnersatzformen eine statische und funktionell günstigere Belastung der Restzähne und eine günstige Retention erreicht werden kann. Die parodontale Ausgangssituation der Restzähne ist kritisch zu bewerten. Im Rahmen der Regelversorgung gehören mit Ausnahme von Cover-Denture-Prothesen nur Teleskop-/ Konuskronen auf Eckzähnen und den ersten Prämolaren zu den Verbindungselementen. Bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen ist neben der parodontalen Ausgangssituation der Restzähne auch die Lückentopographie im Hinblick auf die Art der Verankerung und die Abstützung kritisch zu bewerten. Zur Regelversorgung gehören in diesem Fall sowohl Cover-Denture-Prothesen als auch parodontal abgestützte Prothesen mit einer Modellgussbasis sowie als Verbindungs-elemente Resilienzteleskopkronen und Wurzelstiftkappen beziehungsweise Teleskop-/ Konuskronen."
Auswahl: Befunde für Festzuschüsse 3.1 - 3.2
3.1: Modellgussprothese
Definition: "Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nr. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen oder Freiendsituationen (Lückensituation II)"
Besonderheit: "Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar."
Erklärung: Bei der Versorgung mit einer Modellgussprothese wird Festzuschuss 3.1 angewendet.
Befundkürzel: | "LEER-f-f"; "LEER-f-f-f-ww" etc. |
Therapiekürzel: | "H-E-E"; "H-E-E-E-KH" etc. |
Gewährbar: |
Je Kiefer |
Zuschusshöhe: |
340,08 € |
Mit 20% Bonus: |
408,10 € |
Mit 30% Bonus: |
442,10 € |
Härtefall: |
680,16 € |
3.2: Zuschuss für Teleskope
Definition: Gilt beim Vorliegen einer
"a) beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe,
b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochenen Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen
c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochenen Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht"
Besonderheit: "Auch für frontal unterbrochene Zahnreihe"
Erklärung: Festzuschuss 3.2 wird zusätzlich zu Festzuschuss 3.1 gewährt, wenn die Richtlinien 3.2 a - 3.2 c greifen.
Befundkürzel: | N. a. |
Therapiekürzel: | "T-E-E"; "T-E-E-E" etc. |
Gewährbar: |
Je Eckzahn oder erstem Prämolar; 2-mal je Kiefer |
Zuschusshöhe: |
248,81 € |
Mit 20% Bonus: |
298,57 € |
Mit 30% Bonus: |
323,45 |
Härtefall: |
497,62 € |