Definition & Preisvergleich

GOZ 9003: Bohrschablone für Implantate

Die Definition für Z9003 lautet "Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer" und ist im Abschnitt "Implantologische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Bohrschablone für Implantate nach GOZ 9003 variieren von 5,62 € bis 13 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z9003 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z9003: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 9003 beträgt: 100 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 9003: Bohrschablone für Implantate" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

5,62 €12,94 €19,68 €

Verwenden von Orientierungsschablonen bei der Implantation

Um Implantate in einer vorher ermittelten, optimalen Position in den Kiefer einzubringen, kann eine spezielle Schablone genutzt werden. Diese Schablone bildet die Orientierung und Position der Implantate ab und bestimmt, wo die Bohrung für das Implantat vorgenommen wird. Man nennt sie daher auch Orientierungsschablone oder Bohrschablone. Unter der Ziffer 9003 rechnet der Zahnarzt eine einfache Schablone ab, die die bestmögliche Implantatposition vorgibt. Es besteht die Möglichkeit, dreidimensionale Schablonen (sogenannte chirurgische Führungsschablonen oder Navigationsschablonen) zu erstellen. Diese sind aufwändiger und werden unter GOZ 9005 abgerechnet.

Anhand von Röntgenbilder hat der Zahnarzt die ideale Position für ein oder mehrere Implantate bestimmt. Diese Position wird so gewählt, dass Kronen darauf bestmöglich befestigt werden können und die Implantate dort im Kieferknochen verankert werden, wo ausreichend Knochenmaterial vorhanden ist. Die Schablone hilft dabei, die konkrete Implantatposition während der Operation einzuhalten und das Implantat korrekt einzubringen. Im Gegensatz zu diagnostischen Schablonen (zum Beispiel einer Röntgenschablone) ist die Orientierungsschablone eine operative Schablone (Bohrschablone), die dem Zahnarzt während des chirurgischen Eingriffs Informationen liefert. Werden Implantate in beiden Kiefern eingesetzt, ist die Schablone für jeden Kiefer separat abrechenbar. Die Leistung umfasst sowohl das Herstellen als auch das Anlegen und Verwenden der Schablone.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Nutzt der Zahnarzt während einer Operation eine Orientierungsschablone, kann dies in einigen Fällen mit einem erhöhten Zeitaufwand verbunden sein. Ist Mehraufwand nötig, wird dies dadurch honoriert, dass ein Steigerungsfaktor von 2,4 oder höher verwendet werden darf. Ein erhöhter Aufwand kann sich zum Beispiel ergeben, wenn eine größere Anzahl von Implantaten eingesetzt werden muss oder wenn es während der Operation zu Erschwernissen beim Anlegen (Positionierung) der Orientierungsschablone gibt.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Verwendet der Zahnarzt während einer Operation eine Bohrschablone, werden Material- und Laborkosten gesondert abgerechnet. Zudem können weitere Maßnahmen notwendig sein, die zusammen mit der Nummer GOZ 9003 abgerechnet werden. Häufig sind das folgende Positionen:

  • GOZ 0050, 0060 (Planungsmodelle)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
  • GOZ § 6 Abs 1 (Fotografie)
  • GOZ 9000 (Implantatplanung)
  • GOZ 9005 (Implantat-Navigationsschablone)
  • GOZ 0030 (Heil- und Kostenplan)
  • GOZ 9010 ff. (Implantologische Leistung)
  • GOZ § 6 Abs 1 (Herstellung der Schablone)
  • GOZ § 6 Abs 1 (virtuelle Implantation mittels DVT)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Bei Verwendung einer Orientierungsschablone sind die Material- und Laborkosten gesondert berechnungsfähig."

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 9003 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.