GOZ 7090
Infos & Preisvergleich
Definition & Preisvergleich
GOZ 7090: Laborgefertigtes Provisorium
Die Definition für Z7090 lautet "Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium im indirekten Verfahren, je Brückenglied, einschließlich Entfernung" und ist im Abschnitt "Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.
Die Kosten für ein laborgefertigtes Provisorium im indirekten Verfahren nach GOZ 7090 variieren von 15,19 € bis 35 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z7090 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.
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Infos für Patienten Infos für ZahnärzteZ7090: Kosten und Honorar-Tabelle
Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.
Die Punktzahl für GOZ 7090 beträgt: 270 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 7090: Laborgefertigtes Provisorium" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten bestimmen.
Faktor | 1,0-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 15,19 € | 34,93 € | 53,15 € |
Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?
Ziffer 7090 rechnet der Zahnarzt ab, wenn er ein im Labor gefertigtes Provisorium einsetzt. Ein Provisorium ist ein temporärer Zahnersatz. Er dient dazu, Zeiten zu überbrücken, zum Beispiel bis der endgültige Zahnersatz fertiggestellt ist oder bis bestimmte Behandlungen abgeschlossen sind. Ziffer 7090 gilt nur dann, wenn es sich um ein sogenanntes Langzeitprovisorium handelt. Das bedeutet, dass das Provisorium dazu gedacht ist, für mindestens drei Monate oder auch länger im Mund des Patienten zu verbleiben. Soll ein Provisorium nur für kürzere Zeit eingesetzt werden, werden andere GOZ-Positionen berechnet, zum Beispiel GOZ 2260 (Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung), GOZ 2270 (Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung) oder GOZ 5120 bzw. GOZ 5140 (Provisorische Brücken).
Gründe für ein Langzeitprovisorium können Behandlungen sein, die noch nicht abgeschlossen sind, zum Beispiel chirurgische Behandlungen, Zahnwurzelbehandlungen oder Zahnfleischbehandlungen. Auch wenn die Bisslage vor Einsatz einer endgültigen Prothese zunächst verändert oder stabilisiert werden muss, kann ein Langzeitprovisorium zur Anwendung kommen. Zudem können vom Patienten manchmal Wartezeiten gewünscht sein, zum Beispiel wegen wirtschaftlichen Gründen, beruflichen Gründen oder Krankheit.
Begründung für einen Steigerungsfaktor 2,4 bis 3,5
Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.
Ein Steigerungsfaktor von 2,4 oder höher honoriert einen zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand, den der Zahnarzt für eine Leistung aufbringen muss. Bei der Ziffer 7090 kann ein Mehraufwand entstehen, wenn der Patient ungewöhnlich geformte Zähne (Kippungen, Verlängerungen) hat oder seinen Mund nicht ganz öffnen kann. Manchmal können sich auch vorbereitende Messungen (Relationsbestimmung der Kiefer) oder das Einsetzen des Provisoriums besonders aufwändig gestalten.
Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet
Die Ziffer GOZ 7090 wird häufig zusammen mit anderen GOZ-Positionen abgerechnet. Zu den Leistungen, die oft zusammen mit Ziffer 7090 durchgeführt und deshalb gemeinsam berechnet werden, gehören unter anderem die folgenden GOZ-Ziffern:
- GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
- GOZ 3000 (Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder enossalen Implantats)
- GOZ 3010 (Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes)
- GOZ 3020 (Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes)
- GOZ 3030 (Entfernung eines Zahnes oder eines enossalen Implantats durch Osteotomie)
- GOZ 2260 (Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung)
- GOZ 2270 (Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung)
- GOZ 5120 (Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat)
- GOZ 5140 (Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel)
- GOZ 7030 (Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfes)
- GOZ 7060 (Kontrolle eines Aufbissbehelfes, additiv)
Details zur Zahnarzt-Abrechnung
"Die Berechnung der Leistungen nach den Nummern 7080 und 7090 setzt voraus, dass es sich bei dem festsitzenden laborgefertigten Provisorium um ein Langzeitprovisorium mit einer Tragezeit von mindestens drei Monaten handelt. Beträgt die Tragezeit des festsitzenden laborgefertigten Provisoriums unter drei Monaten, sind anstelle der Leistungen nach den Nummern 7080 und 7090 die Leistungen nach den Nummern 2260, 2270 oder 5120 und 5140 berechnungsfähig. Im Zusammenhang mit den Leistungen nach den Nummern 7080 oder 7090 sind die Leistungen nach den Nummern 2230, 2240, 5050 oder 5060 nicht berechnungsfähig. Die Wiedereingliederung desselben festsitzenden laborgefertigten Provisoriums nach den Nummern 7080 oder 7090, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung ist mit den Gebühren nach den Nummern 7080 bis 7100 abgegolten."
Analoge BEMA-Position
Es ist keine mit GOZ 7090 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.
Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.
Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.
*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.