GOZ 7040
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Definition & Preisvergleich
GOZ 7040: Kontrolle eines Aufbissbehelfes
Die Definition für Z7040 lautet "Kontrolle eines Aufbissbehelfes" und ist im Abschnitt "Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.
Die Kosten der Kontrolle eines Aufbissbehelfes nach GOZ 7040 variieren von 3,66 € bis 8 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z7040 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.
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Infos für Patienten Infos für ZahnärzteZ7040: Kosten und Honorar-Tabelle
Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.
Die Punktzahl für GOZ 7040 beträgt: 65 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 7040: Kontrolle eines Aufbissbehelfes" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten bestimmen.
Faktor | 1,0-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 3,66 € | 8,41 € | 12,8 € |
Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?
Ein Aufbissbehelf ist eine Schiene, die unterschiedliche Funktionen erfüllen kann. Sie kann als mechanischer Schutz dienen, wenn der Kaudruck zu groß ist oder der Patient mit den Zähnen knirscht. Sie kann aber auch die Lage des Unterkiefers oder der Kiefergelenke beeinflussen. Ein solcher Aufbissbehelf muss regelmäßig kontrolliert werden. Unter der Ziffer 7040 rechnet der Zahnarzt eine derartige Nachkontrolle ab.
Die Kontrolle eines Aufbissbehelfs umfasst mehrere Punkte. Zum einen kontrolliert der Zahnarzt, ob die Schiene noch optimal passt, gut sitzt, keine Druckstellen verursacht und ob der Patient damit gut zurechtkommt. Auch die Auswirkungen des Aufbissbehelfs auf das Kausystem werden untersucht, vor allem dann, wenn es sich um eine adjustierte Schiene mit einer therapeutischen Wirkung auf den Kiefer oder die Kiefergelenke handelt. Da ein Aufbissbehelf in der Regel über einen längeren Zeitraum getragen wird und regelmäßig kontrolliert werden sollte, wird die Ziffer 7040 in dieser Zeit mehrfach abgerechnet.
Begründung für einen Steigerungsfaktor 2,4 bis 3,5
Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.
Benötigt der Zahnarzt für eine Maßnahme mehr Zeit als normalerweise üblich, dann kann er seinen Zusatzaufwand über die Höhe des Steigerungsfaktors berücksichtigen. Ein erhöhter Steigerungsfaktor von 2,4 bis 3,5 ist angebracht, wenn die Leistung sich besonders kompliziert oder langwierig gestaltet.
Bei der Kontrolle eines Aufbissbehelfs kann ein zusätzlicher Aufwand zum Beispiel dann entstehen, wenn der Patient durch Blockaden oder Schmerzen der Kiefergelenke seinen Mund nicht ganz öffnen kann. Auch wenn eine besonders aufwändige und umfangreiche Kontrolle nötig ist (vielleicht weil der Patient Probleme mit der Schiene hat oder spezielle Nachkontrollen nötig sind), kann ein erhöhter Steigerungsfaktor gerechtfertigt sein.
Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet
Bei der Kontrolle eines Aufbissbehelfs nach der Ziffer 7040 kann der Zahnarzt unter Umständen weitere Maßnahmen durchführen, die er gesondert abrechnet. Die GOZ nennt als Beispiel hier nur eine Ziffer (GOZ 7030). Sie beschreibt die Reparatur eines Aufbissbehelfs, die im Rahmen einer Nachkontrolle durchgeführt werden kann:
- GOZ 7030 (Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfs)
Analog: BEMA K7
Definition: "Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung".
Abschnitt: Kieferbruch, Kiefergelenkserkrankungen (KB).
Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.
Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.
Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen
BEMA-Nummer | Abkürzung | Bewertungszahl | Honorar* |
K7 | ZZZZ-Keine Abkürzung | 6 | 6,3 € |
*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.
Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.
Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.
*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.