Kosten sparen durch Preisvergleich

Zahnarzt: Kosten & Preise im Vergleich

KostenersparnisIn Deutschland gibt es große Unterschiede bei Zahnbehandlungskosten. Dies zum einen, da Zahnärzte einen Spielraum bei der Preisgestaltung ihrer Abrechnung haben und zum anderen, weil es große Unterschiede bei den Material- und Laborkosten gibt.

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen alle Details zu Zahnart-Kosten und Preisen und außerdem zeigen wir Ihnen, wie man sparen kann.

Auf MediKompassDE können Sie zudem einen Zahnarzt-Preisvergleich durchführen. Im Zuge eines solchen Vergleichs erhalten Sie günstige Zahnersatz-Angebote von erfahrenen und günstigen Zahnärzten in Ihrer Nähe. So sparen wir jedem Patienten durchschnitllich mehr als 1.000 Euro bei Zahnersatz.

Unser gesamter Service ist für Patienten kostenlos, unverbindlich und anonym.

Zahnersatz-Preisvergleich startenSo funktioniert's

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Zahnarzt-Preisvergleich Ablauf

Im Zuge eines Zahnarzt-Preisvergleichs (="Zahnarzt-Auktion") genannt weren die Kosten einer geplanten Behandlung verglichen. Alle bei dieser "Versteigerung" auf MediKompassDE teilnehmenden preiswerten Zahnärzte haben ihren Praxissitz in Deutschland.

Unser Portal vermittelt nicht ins Ausland. Es gibt sicher auch dort gute und günstige Zahnärzte, aber warum in die Ferne schweifen? Auch hierzulande kann man bei Zahnersatz sparen. Wir beweisen es Ihnen. Bei größeren Zahnbehandlungen empfehlen wir allerdings, erst dann einen Preisvergleich durchzuführen, wenn Sie bereits bei einem Zahnarzt waren und dieser einen Behandlungsplan aufgestellt hat.

Bei Gesetzlich Versicherten wird so ein Plan "Heil- und Kostenplan" genannt. Privat-Versicherte erhalten in der Regel einen detaillierten Kostenvoranschlag. In beiden Dokumenten sind Befund und Therapieplanung vermerkt. Diese Planung kann bei uns durch ein Formular anonymisiert online gestellt werden. Anhand der Details unterbreiten Ihnen die bei uns mitwirkenden Zahnärzte dann gerne Angebote (Rückwärts-Auktion).

Sparen bei Zahnersatz Seit 2006

Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen. Unser Zahnarzt-Auktionsportal trägt dazu bei, die Kosten von planbaren medizinischen Leistungen, z.B. von Zahnersatz, günstig und für jeden bezahlbar zu machen. Wir führen seit 2006 deutschlandweit Preisvergleiche im medizinischen Bereich durch.

Hierdurch ersparen wir Patienten durchschnittlich über 1.000 Euro Kosten für aufwendige Zahnbehandlungen. Diese Ersparnis wird möglich, weil unsere Zahnärzte zum einen mit günstigen Zahnlaboren zusammenarbeiten und zum anderen ihre Erfahrung nutzen, um günstige Angebote zu unterbreiten. Oft kommt es zudem vor, dass durch eine zweite Zahnarztmeinung herauskommt, dass eine Behandlung gar nicht nötig ist.

Qualität hat ihren, aber nicht einen bestimmten Preis.
Selbstverständlich ist die Qualität der Behandlung und des Zahnersatzes die gleiche wie bei einem teuren Zahnarzt. Alle bei uns teilnehmenden Ärzte und Zahnärzte stellen sich der Kritik durch ihre Patienten – sie lassen sich bewerten.  Diese Zahnarzt-Bewertungen können Sie vor einer Entscheidung für einen bestimmten Behandler nutzen, um sich ein Bild zu machen.

Regionale Unterschiede

Zahnbehandlungskosten unterscheiden sich nicht nur von Zahnarzt zu Zahnarzt, sondern auch regional. Je weniger Wettbewerb, umso teurer die Behandlung.

Im Folgenden sehen Sie eine Auswahl an Regionen mit zugehörigen Preisvergleichen. Die Auswahl ist exemplarisch zu verstehen, unser Service funktioniert deutschlandweit.

Zahnarzt-Preisliste

Im Folgenden sehen Sie eine geschätzte Liste der Preise beim Zahnarzt. Zahnarztkosten hängen jedoch von so sehr vielen Faktoren ab. Bitte seien Sie sich bewusst, dass diese Darstellung nur zur Orientierung dient und keinerlei Garantie beinhaltet.

Zahnbehandlung

Kosten

Dreigliedrige Zahnbrücke
650 € bis 2.800 €
Viergliedrige Zahnbrücke 800 € bis 3.200 €
Fünfgliedrige Zahnbrücke
1.200 € bis 4.400 €
Zahnkrone
300 € bis 1.200 €
Teleskopprothese 2.000 € bis 7.000 €
Implantat
1.000 € bis 3.000 €
Bleaching
150 € bis 400 €
Professionelle Zahnreinigung (PZR) 40 € bis 140 €
Zahnersatz 250 € bis 20.000 €

Durchschnittliche Zahnarzt-Kosten

Im Folgenden sehen Sie eine Übersicht zu durchschnittlichen Preisen von Zahnbehandlungen in Deutschland.

Darüber hinaus finden Sie die möglichen Ersparnisse gelistet, die wir unseren Kunden durch die "Versteigerung ihrer Zahnbehandlungen" realisieren konnten. Die Zahlen beruhen auf Erfahrungswerten von MediKompassDE: Deutschlandweite Zahnarzt-Auktioen seit 2006.

Prothetische Zahnbehandlungen

Zahnbehandlung

Brücken

Zahnimplantate

Zahnkronen

Anzahl Pro Glied Pro Glied 1 Stück 1 Stück mit Krone Pro Stück Pro Stück
Besonderheiten - - ohne Krone mit Krone ohne Stiftaufbau ohne Stiftaufbau
Material NEM Zirkon - - NEM Zirkon
Kosten ohne Preisvergleich 348,15 € 453,77 € 1.185,08 € 1.779,77 € 590,38 € 697,00 €
Preise nach Vergleich
172,62 € 261,38 € 728,69 € 1.130,08 € 310,62 € 349,31 €
Mögliche Ersparnis
175,53 € 192,39 €
456,39 €
649,69 €
279,76 €
347,69 €
Mögliche Ersparnis Prozentual (Gerundet) 50% 42% 38% 36% 47% 50%

Ästhetische Zahnbehandlungen

Zahnbehandlung

Bleaching

Zahnreinigung

Veneers

Details Power Bleaching PZR Non-Prep
Kosten ohne Preisvergleich 300,00 € 100 €** 580,54 €
Preise nach Vergleich
175,69 € 53,23 € 354,62 €
Mögliche Ersparnis
124,31 € 46,77 €
225,92 €

Kosten ohne Zahnarzt-Preisvergleich

Da wir auf MediKompassDE bei Zahnreinigungen und Bleachings auch dann Preisvergleiche für Sie starten, wenn Sie kein konkretes Angebot für diese Behandlung haben, sind wir hier auf Schätzwerte zu den ursprünglichen Zahnarztpreisen angewiesen. Diese sind unter "Kosten ohne Preisvergleich" angegeben.

Bei den übrigen Zahnbehandlungen werden in dieser Kategorie diejenigen Preise verwendet, die Patienten im Zuge eines Preisvergleichs bei uns angegeben haben.

Preise nach Vergleich

Die "Preise nach Vergleich" beziehen sich auf das jeweils günstigste Angebot in der betreffenden Auktion, unabhängig davon, ob der betreffende Patient dieses Angebot auch gewählt hat. Uns geht es hier schließlich vordergründig um Zahnarztkosten.

Unsere Kunden bedenken bei der Auswahl eines Zahnarztes aber natürlich weitere Faktoren, z. B. die Nähe des Zahnarztes zum Wohnort, bevor sie sich für ein Angebot entscheiden. Daher sparen manche Kunden nicht so viel Geld wie Sie könnten.

Die mögliche Ersparnis bei Zahnersatz und co.

Das (unsere Erklärung unter "Preise nach Vergleich") ist der Hauptgrund, warum wir von möglicher Ersparnis sprechen. Zudem beziehen sich Angebote auf MediKompassDE auf genau die Behandlung, die in dem Preisvergleich angegeben ist. Wenn diese so nicht durchgeführt werden kann, ist es möglich, dass sich auch die Zahnarzt-Kosten der Behandlung ändern. In der Regel halten sich die bei uns teilnehmenden Zahnärzte aber an ihre Angebote für Zahnersatz und Zahnbehandlungen. Diese Information fragen wir über unser Bewertungssystem ab.

So ermöglichen wir unseren Kunden jährlich Ersparnisse bei Zahnarzt-Kosten in Millionen-Höhe. Und manchmal sparen wir bei Zahnersatz mehr als 10.000 Euro pro Behandlung.

Da leider längst nicht alle Patienten um unser Auktionsportal wissen, könnte diese Ersparnis noch viel gewaltiger sein. Dies hat unsere Mutterfirma für 2013 in einer Presse-Erklärung verdeutlicht.

Das Geheimis günstiger Zahnärzte

Teilweise können diese Unterschiede zahnarzt-seitig durch Senkung externer direkter Kosten erklärt werden. Oder einfacher formuliert:

Es gibt große Preisunterschiede bei Material- und Laborkosten. Ein Zahnarzt, der mit einem solchen günstigen Labor zusammenarbeitet, kann ganz andere Behandlungskosten realisieren, als ein Zahnarzt, der dies nicht tut. Und in der Tat, durch Eigenlabore, die vielen Zahnarztpraxen direkt angegliedert sind, oder durch den Bezug von Zahnersatz aus dem Ausland lässt sich ein Großteil von Zahnersatz-Kosten sparen.

Hinzu kommt, dass Zahnärzte bei der Kalkulation des Zahnarzthonorars einen Spielraum durch einen so genannten Hebelsatz haben, der in der Regel von 1.0 bis 3.5 geht. Dies bedeutet, dass das Zahnarzthonorar bei einem Zahnarzt beispielsweise 100 Euro und bei einem anderen 350 Euro betragen kann.

Von der Abrechnung bis zum Eigenanteil

Im vorigen Kapitel hatten wir festgestellt, dass es eine Gebührenordnung gibt, an die sich Zahnärzte halten müssen. Und dass diese Gebührenordnung vom Gesetzgeber festgelegt wird.

Wenn man die Sache etwas genauer betrachtet, stellt man jedoch fest, dass es nicht eine solche Ordnung gibt, nach welcher Zahnarzt-Kosten abgerechnet werden, sondern zwei: BEMA und GOZ.

Details zur "Teilung" in zwei Gebührenordnungen

Die Allgemeine Gebührenordnung für Zahnärzte wird GOZ genannt. Grundsätzlich haben Vergütungen für zahnärztliche Leistungen gemäß dieser Ordnung zu erfolgen. Allerdings nur, "soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist." (§1, GOZ)

Nun ist aber durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt, nämlich:

Dass die Kosten für Zahnersatz, soweit die gewählte Versorgung der Regelversorgung entspricht, bei Gesetzlich-Versicherten nach einem bestimmten BewertungsMaßstab abzurechnen sind (vgl. §87, SGB V).

Leistungen, die der Regelversorgung entsprechen, müssen nach BEMA (eben jenem Bewertungsmaßstab) abgerechnet werden. Die Abrechnung der Zahnarzt-Kosten erfolgt über die die Kassenzahnärztliche Vereinigung.

Hinweis: Dies gilt für Behandlungen bei Kassenzahnärzten – Privat-Zahnärzte rechnen nur nach GOZ ab.

Regelversorgung

Für Gesetzlich Versicherte, anders als für Privat- Patienten, gilt also die Gebührenordnung nach BEMA, soweit diese Gesetzlich-Versicherten sich bei einem Kassenzahnarzt behandeln lassen und eine Versorgung in Anspruch nehmen, die der Regelversorgung entspricht.

Was aber ist diese Regelversorgung und wer bestimmt das eigentlich?

Ein Blick ins Gesetz:

"Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Richtlinien (...) die Befunde, für die Festzuschüsse nach § 55 gewährt werden und ordnet diesen prothetische Regelversorgungen zu." (§56, Absatz 1, SGB V)

Und weiter:

"Die Bestimmung der Befunde erfolgt auf der Grundlage einer international anerkannten Klassifikation des Lückengebisses. Dem jeweiligen Befund wird eine zahnprothetische Regelversorgung zugeordnet. Diese hat sich an zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen zu orientieren, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen bei einem Befund im Sinne von Satz 1 nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse gehören." (§56, Absatz 2, SGB V)

Zusammengefasst bedeutet dies:

  1. Für jeden Befund, den der Zahnarzt feststellt, gibt es eine korrelierende Regelversorgung
  2. Diese Versorgung wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt
  3. Die Zuordnung erfolgt mittels der Klassifikation des Lückengebisses (Heil- und Kostenplan)
  4. Hierbei werden sowohl Zahnarzt-Kosten berücksichtigt als auch zahnmedizinische Erkenntnisse

Die Festzuschüsse der Krankenkasse

Der Festzuschuss ist derjenige Anteil an Zahnarzt-Kosten, der von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Festzuschüsse sind grundsätzlich befundorientiert, d. h. die Höhe der Zahlungen durch Ihre Krankenkasse richtet sich nach dem Befund anhand der Klassifikation des Lückengebisses im HKP bzw. der daraus resultierenden Regelversorgung.

Wenn Sie also eine abweichende Versorgung wählen, erhalten Sie Erstattungen nur für diejenigen Zahnarzt-Kosten, welche bei der vom Gesetzgeber vorgesehenen Behandlung angefallen wären (Zahnarzthonorar und Material- und Laborkosten).

Gleichartige Versorgung

Es kann sein, dass Sie als Patient mit der vom Gesetzgeber festgelegten Therapie nicht zufrieden sind und eine hochwertigere Variante erhalten möchten.

Beispiel: Einer Ihrer Eckzähne wurde durch Karies beschädigt. Ihr Hauszahnarzt hat daraufhin eine Wurzelbehandlung durchgeführt, konnte den Zahn aber leider nicht retten. Daraufhin musste der Zahn gezogen werden. Jetzt haben Sie eine Zahnlücke und Ihr Hauszahnarzt erklärt Ihnen, dass diese mit einer Zahnbrücke versorgt werden kann.

Die Regelversorgung für diesen Fall sieht eine Brücke vor, die nur zur Mundöffnung hin (=vestibulär) verblendet ist, Sie möchten aber eine vollverblendete oder vollkeramische Zahnbrücke erhalten.

Diese Form der Versorgung wird gleichartige Versorgung genannt. Gleichartig, weil im Prinzip das Gleiche gemacht werden soll (Brücke), nur eben ein wenig anders (vollverblendet).

Die Zahnarzt-Kosten bei einer gleichartigen Versorgung müssen Sie als Patient nicht komplett "aus eigener Tasche" zahlen. Sie erhalten von der Krankenkasse den "normalen" Festzuschuss. Das Zahnarzthonorar für die über die Regelversorgung hinausgehende Leistung wird jedoch nach GOZ abgerechnet.

Andersartige Versorgung

Sie haben eine Zahnlücke und Ihr Hauszahnarzt erklärt Ihnen, dass Zahnersatz in Form einer Zahnbrücke möglich sei, aber dieser nicht die einzig mögliche Therapieform darstellt, um Zahnlücken zu versorgen. Anders als die Regelversorgung vorsieht, könnte man die Zahnlücke auch mit einer Implantat-Getragenen Zahnkrone behandeln. Zwar seien die Zahnarztkosten in diesem Fall höher, aber ein Implantat sei "State of the Art".

Wenn Sie sich dazu entschließen, diesem Rat zu folgen, dann erhalten Sie eine andersartige Versorgung. Andersartig, weil ein Zahnimplantat schlicht nicht das gleiche ist wie eine Zahnbrücke.

Genau wie bei der gleichartigen Versorgung erhalten Sie in diesem Fall von der Krankenkasse den Ihnen zustehenden Festzuschuss.

Gebühren nach BEMA

Im BEMA-Verzeichnis findet man zahnärztliche Leistungen aufgelistet, die über die gesetzlichen Kassen abgerechnet werden können.

Hier hat jede Leistung eine Bewertungszahl. Diese Zahl wird einem de so genannten Punktwert multipliziert, um das BEMA-Honorar zu berechnen.

Einen guten Artikel inkl. der einzelnen BEMA-Leistungen finden Sie auch auf WikiPedia.

Gebühren nach GOZ und GOÄ

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Besoldung von zahnärztlichen Leistungen regelt.

Zur Bestimmung der Höhe der Gebühr wird der Gebührensatz mit einem Steigerungsfaktor malgenommen. Für einen Steigerungsfaktor im Bereich von 1,0 bis 2,3 bedarf es keiner Begründung. Wenn der Zahnarzt diesen überschreitet, muss er es nachvollziehbar begründen.

Eigenanteil bei Gesetzlich Versicherten

Der Eigenanteil bei Gesetzlich Versicherten ist das, was Sie am Ende privat zahlen müssen. Die Höhe des Eigenanteils ist von mehreren Größen abhängig:

Wenn Sie von den Behandlungskosten alle für Sie relevanten "Zuschüsse" abziehen, erhalten Sie den Betrag Ihres Eigenanteils.

Behandlungskosten beim Zahnarzt im Vergleich

Die Frage, ob sie eine Brücke oder ein Implantat erhalten, kann schlicht eine Frage Ihrer finanziellen Möglichkeiten sein. Gerade bei großen Zahnsanierungen lässt es sich sparen, wenn man zweite Zahnarzt-Meinungen einholt. Denn wo Wettbewerb herrscht, gibt es Marktpreise.

MediKompassDE bietet einen solchen kostenlosen Vergleich für Zahnarztpreise an. Wir sparen unseren Kunden durchschnittlich über 40% der Behandlungskosten beim Zahnarzt. Aber auch größere Einsparungen bis zu 60% sind keine Seltenheit. Mit uns finden Sie heraus, ob Ihre geplante Behandlung zu teuer ist und können gegebenenfalls Ihren Zahnarzt wechseln.

Beispiel: Vergleich einer kompletten Zahnsanierung

Preisvergleiche für Zahnbehandlungen orientieren sich an einem Heil- und Kostenplan. In diesem sind alle Behandlungsschritte sowie die zugehörigen Zahnarzt-Kosten vermerkt.

Der Heil- und Kostenplan des Patienten (Zahnschema)

TP















R
e e e e e e e e e e e e e e
B f ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew f
OK 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
UK 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B f f f f f f f f f f f f f f f f
R
e e e e e e e e e e e e e e
TP
e e e SER e SER e e SER e SER e e e

Erklärung  des Befundes und der vorgesehenen Therapie

Befund: Der Patient hat keine Zähne mehr (vollkommene Zahnlosigkeit). Weder im Unterkiefer noch im Oberkiefer. Dies liest man aus den F-Kürzeln in der Befund-Zeile (B). Im Oberkiefer ist eine Totalprothese vorhanden, diese weist jedoch Defekte auf (=ew). 

Regelversorgung: In diesem Fall sieht die Kasse vor, dass die Zähne im Unterkiefer mit einfachem herausnehmbarem Zahnersatz versorgt werden. Die defekte Zahnprothese im Oberkiefer soll erneuert werden. Dies sieht man an den E-Kürzeln in der R-Zeile (R).

Therapieplanung: Für den Oberkiefer ist keine abweichende Therapie geplant. Daher ist die Therapieplanung-Zeile (TP) beim Oberkiefer leer. Die vorgeschlagene Prothese soll gesetzt werden. Im Unterkiefer allerdings soll eine andersartige Versorgung vorgenommen werden, nämlich eine Druckknopf-Prothese, die auf vier Implantaten befestigt ist. Dies sieht man zum einen an den SER-Kürzeln, welche Implantat-getragenen Zahnersatz und Druckknöpfe anzeigen und zum anderen an den E-Kürzeln daneben.

Hintergrund: Wenn Sie sich über Heil- und Kostenpläne informieren möchten und erfahren wollen, wie man diese richtig liest, dann besuchen Sie bitte unsere Hauptseite zu HKPs.

Zahnarztkosten der Behandlung vor dem Vergleich (zu unserem Beispiel)

Voraussichtlicher Festzuschuss der Krankenkasse - (Stand beim Vergleich nicht fest)
Zahnarztpreise nach Gebührenordnung BEMA 315,93 Euro
Zahnarztpreise nach Gebührenordnung GOZ 1.599 Euro
Material- und Laborkosten 3.893 Euro
Zahnarzt-Kosten gesamt 5.807,93 Euro

Zum Glück für den Patienten ist diese Geschichte hier noch nicht zu Ende. Denn dieser Patient hatte sich entschlossen, auf MediKompassDE einen Preisvergleich für die Behandlung durchzuführen. Nicht nur das, er hat auch einen der Zahnärzte ausgewählt und die Behandlung dort durchführen lassen.

Zahnarztkosten nach dem Preisvergleich (zu unserem Beispiel)

Gesamtkosten des vom Patienten ausgewählten Angebots 3.850 Euro
Ermöglichte Ersparnis 1.957,93 Euro

Ob er wohl zufrieden war? Sehen Sie selbst. Hier geht es zum Preisvergleich

Kosten oder Preise? Hintergrundwissen

Im Volksmund werden die Begriffe Kosten und Preise in vielen Fällen synonym verwendet. Dies zeigt sich deutlich, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass die Antwort auf die Frage "Was kostet das?" in der Regel die Nennung eines Preises ist.

Wissenschaftlich gesehen sind Preise und Kosten jedoch zwei ziemlich heterogene Begriffe.

Was ist richtig, sollte man von "Zahnarztkosten" sprechen oder besser "Zahnarztpreise" sagen?

Ein Preis ist wirtschaftswissenschaftlich betrachtet das monetäre Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage, das sich bei Preisverhandlungen einstellt: Ohne einen tatsächlichen Verkauf gibt es theoretisch keinen Preis, sondern lediglich Preisforderungen auf Anbieter-Seite und Preisgebote auf Nachfrager-Seite.

In der Realität sind Preisverhandlungen in Deutschland jedoch nicht die Regel. In Geschäften gibt es feste Preise auf Preisschildern und der Verkäufer in einem Discounter würde sich wahrscheinlich nicht nur wundern, wenn man an der Kasse zu Feilschen begönne, er würde auch nicht die Befugnis haben, dem Kunden preislich entgegen zu kommen.

Hintergrund ist, dass in Deutschland in den meisten Bereichen ein gesunder Wettbewerb herrscht und man als Kunde daher davon ausgehen darf, dass man bei einem Discounter nicht über den Tisch gezogen wird. Der Marktpreis für ein Produkt stellt sich hier als Gleichgewichtspreis des freien Marktes auf natürliche Weise ein.

Wie ist das nun beim Zahnarzt, gibt es hier Preise? Umgangssprachlich sicherlich, aber wissenschaftlich betrachtet?

Die minimalen theoretischen Voraussetzungen dafür, dass man von Zahnarztpreisen sprechen könnte, wären:

  • Ein Markt für Zahnbehandlungen
  • Gestaltungsspielräume bei der Preisgestaltung seitens der Zahnärzte
  • Preisverhandlungen zwischen Patienten und Zahnärzten

Kosten hingegen haben – zumindest im Rechtsinne – etwas mit Gebühren und Gebührenordnungen zu tun. Der Gesetzgeber legt in einem Gebühren-Gesetz fest, welche Abgaben für welche Leistungen zu entrichten sind. Diese Kosten sind fest und nicht verhandelbar. Eine bestimmte Leistung hat hier keinen Preis, sondern eine Gebühr. Diese Gebühr wiederum ist in einem Katalog festgelegt. Der Katalog wird vom Gesetzgeber bestimmt. Was nun trifft auf Zahnärzte zu?

Ein Blick in das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde:

"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für zahnärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die zahnärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen." (ZHG § 15)

Hierdurch scheint die Sache entschieden. Im Rechtsinne gibt es Zahnarzt-Kosten.

Die gesundheitsökonomische Betrachtung

In den Wirtschaftswissenschaften im Allgemeinen und der Gesundheitsökonomie im Speziellen versteht man unter Kosten nicht nur finanzielle Belastungen (=direkte Kosten), sondern auch allgemein negative Effekt, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Behandlung auftreten (= indirekte Kosten und intangible Kosten).

Direkte Kosten beim Zahnarzt

Hintergrund: Unter direkten Kosten werden gesundheitsökonomisch alle monetär bezifferbaren Mittel, die aufgewendet werden müssen, um eine Behandlung durchzuführen, verstanden: Personalkosten, Materialkosten, Kosten von Verbrauchsmaterial, Laborkosten, Verwaltungskosten.

Beim Zahnarzt fallen, wie bei jedem anderen unternehmerisch Tätigen, diese direkten Kosten an. Der Zahnarzt muss (auch wenn er nicht behandelt) sein Personal zahlen und er hat wie jeder andere "Unternehmer" einen Verwaltungsaufwand, der ebenfalls zu Buche schlägt. Bei der Durchführung einer Zahnbehandlung schließlich kommen die Kosten für Material, Verbrauchsmaterial sowie etwaige Fremd- und Laborkosten hinzu.

Auf der einen Seite hat der Zahnarzt also Kosten, auf der anderen Seite verursacht er auch welche. Nämlich beim Patienten und bei Krankenkassen sowie Versicherungen.

Diesen Zahnarztkosten steht der Nutzen gegenüber, der durch eine erfolgreiche Zahnbehandlung geschaffen wird. Er ist umso höher einzustufen, als die intangiblen zahnarzt-bezogenen Kosten auf Patientenseite sehr hoch sind, wie wir gleich sehen werden.

Intangible zahnarzt-bezogene Kosten: Die Patientenseite

Hintergrund: Indirekte Kosten sind messbare Begleitkosten, die im persönlichen Umfeld eines Patienten auftreten. Wenn Sie etwa auf Grund von Zahnschmerzen nicht in die Arbeit gehen können und Ihnen dadurch ein Geschäft "durch die Lappen geht", so erfahren Sie indirekte Kosten am eigenen Leibe. Der Begriff der intangiblen Kosten ist ein theoretisches Konstrukt der Gesundheitsökonomie, das die Bereitschaft des Patienten, für eine Behandlung Geld auszugeben, spiegelt.

Je mehr wir etwas brauchen oder wollen, umso mehr sind wir bereit, dafür zu zahlen.

Im Bezug zu unseren Zähnen ist diese Bereitschaft aus folgenden Gründen groß:

  • Weiße und gesunde Zähne sind in unserer Gesellschaft ein Status-Symbol
  • Wer schlechte Zähne hat wird es sowohl beruflich als auch privat nicht einfacher haben
  • Es gibt wohl wenig, das man lieber loswerden möchte, als Zahnschmerzen

Da die zahnarzt-bezogenen intangiblen Kosten sehr hoch sind, würden Preise, wenn wir uns auf einem unreguliertem Markt befänden, überproportional höher als die Herstellungskosten liegen. Wäre dieser Markt zudem intransparent, so würde dieser Effekt noch verstärkt.

Auf einem gänzlich freien Markt ist ein Ding das wert, was jemand anders bereits ist, dafür zahlen und erhält einen entsprechenden Preis.

Fazit

Wie wir oben gesehen haben, werden "Zahnarztpreise" durch einen Gebührenkatalog reguliert, der vom Gesetzgeber bestimmt wird, so dass sich Patienten zum Glück keinem gänzlich freien Markt der Zahnbehandlungen gegenübersehen.

Auf der anderen Seite hatten wir festgestellt, dass die intangiblen zahnarzt-bezogenen Kosten sehr hoch sind. Wenn es also Spielräume gäbe, dann bestünde ein ökonomischer Anreiz auf Zahnarzt-Seite, diese Spielräume auszuschöpfen.

Die Frage, ob man von Zahnarztpreisen sprechen kann, hatten wir eingangs an das Vorhandensein eines Marktes, an Spielräume bei der Preisgestaltung und an die Möglichkeit von Preisverhandlungen geknüpft. All diese Möglichkeiten treffen unserer Erfahrung nach zu, so dass es sinnvoll erscheint von Preisen beim Zahnarzt zu sprechen. Man mag einwenden, dass per Gesetz Preisverhandlungen bei Zahnärzten ausgeschlossen sind, das ist die Überschreitung der Höchtsgeschwindigkeit aber auch.

Im Folgenden sehen Sie die TOP-10 unserer Preisvergleiche mit sehr hoher Zahnersatz-Ersparnis. Entscheiden Sie selbst.

Top 10: Ersparnis durch Zahnarzt-Auktion

Es ist nicht die Regel, aber es kommt vor. Durch unser Zahnersatz-Auktionsportal ermöglichen wir manchmal Ersparnisse zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Einige dieser Zahnarzt-Preisvergleiche haben wir Ihnen hier aufgelistet.

  Preisvergleich PLZ, Ort, AnreiseUrsprüngliche Kosten* Aktueller Preis* Gebote RestzeitMögliche Ersparnis*
G Kronen, herausnehmbarer ZE D-60486 Frankfurt
Anreise: max. 50km
20.766,47 €
9.227,00 €
7
-11.539,47 €
G Kronen, herausnehmbarer ZE D-73760 Ostfildern
Anreise: max. 50km
18.923,67 €
8.500,00 €
3
-10.423,67 €
G Teleskopprothese, kombinierter Zahnersatz D-13347 Berlin
Anreise: D
18.031,66 €
4.625,00 €
18
-13.406,66 €
G Kombination D-70193 Stuttgart
Anreise: max. 50km
36.901,02 €
14.000,00 €
5
-22.901,02 €
G Teleskopprothese, kombinierter Zahnersatz D-53894 Mechernich
Anreise: max. 50km
22.333,86 €
9.560,00 €
4
-12.773,86 €
G Kronen D-50968 Köln
Anreise: max. 100km
20.654,79 €
7.695,00 €
6
-12.959,79 €
G Stegprothese, kombinierter Zahnersatz D-44147 Dortmund
Anreise: max. 100km
32.145,00 €
13.950,00 €
6
-18.195,00 €
G Kombination D-80995 München
Anreise: max. 50km
21.684,09 €
10.400,00 €
3
-11.284,09 €
G Kronen, herausnehmbarer ZE D-46562 Voerde
Anreise: max. 50km
23.485,00 €
9.920,00 €
6
-13.565,00 €
G Kombination D-38440 Wolfsburg
Anreise: max. 200km
19.737,17 €
7.892,00 €
5
-11.845,17 €
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